Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Jahressonderzahlung erst nach 6 Monaten Zugehörigkeit?
FearOfTheDuck:
Spätestens dann, wenn man vor einem Unklarheits-Problem wie deinem steht, lohnt sich auch mal der Blick ins zutreffende Tarif-Werk.
Und auch darüber hinaus ist es günstig seine Rechte zu kennen.
MoinMoin:
--- Zitat von: Doraymefayzo am 15.11.2023 05:58 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 14.11.2023 12:09 ---Arbeitsvertrag "blind" unterschreiben und google glauben was er zu den 30 Seiten Tarif Text sagt ist ein schlechter Berater.
Schade für den Kollegen, dass er verarscht wurde und jetzt das Geld futsch ist.
Glück für dich , dass du dich informiert hast.
--- End quote ---
Sorry, aber- welcher ÖD-Anfänger studiert den Tarif-Text bevor er den Vertrag unterschreibt?
--- End quote ---
Offensichtlich nicht sonderlich viele Menschen schauen sich an, was sie unterschreiben.
Welcher Arbeitnehmer Anfänger studiert nicht das Kleingedruckte bei einem seiner wichtigsten Verträge die er sie es im Leben abschließt?
Alle die, die sich verarschen lassen.
Und wieso bevor er den Vertrag abschließt, wäre doch angebracht, dass man sich bei einer Bewerbung mit seinem zukünftigem Arbeitsumfeld beschäftigt.
Kleiner Verwaltungstipp:
Wenn jemand etwas behauptet als erstes die Frage stellen: Wo steht das?
Saggse:
--- Zitat von: Doraymefayzo am 15.11.2023 05:58 ---Sorry, aber- welcher ÖD-Anfänger studiert den Tarif-Text bevor er den Vertrag unterschreibt?
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Im Vorfeld studieren wird das ganz sicher kaum jemand, und das ist auch unnötig. Was interessieren mich die Regelungen zu Schichtarbeit, Führung auf Probe oder weiß der Geier was, wenn es mich nicht betrifft? Was man aber kann und sollte, ist, sich anlassbezogen über die Dinge zu informieren, die einem wichtig oder suspekt sind. Seine Wochenarbeitszeit, seinen Jahresurlaub und sein Gehalt kennt man ja (hoffentlich) auch schon vor der Vertragsunterzeichnung... Es dauert keine fünf Minuten, um zu prüfen, ob man Anspruch auf eine (anteilige) Jahressonderzahlung hat, wenn der Vertragsbeginn am 1.10. war, und man hat ein halbes Jahr ab dem Gehaltseingang im November Zeit, diese Prüfung vorzunehmen und die Zahlung einzufordern. Wenn einem das Geld nicht so wichtig ist - viel mehr als ein niedriger, dreistelliger Betrag wird es am Ende nicht sein - kann man es natürlich auch lassen. :)
Doraymefayzo:
Um das ganze mal aufzuklären. Es stellte sich raus, dass es ein Missverständnis gab. Es gibt bei uns natürlich keine Wartezeit
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