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Eingruppierung "E2" rechtens?

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Herr Faupur:
Guten Abend liebe Kolleginnen und Kollegen, mich würde mal folgendes interessieren: Ich bin ausgebildeter Bürokaufmann und seit etwas über drei Jahren beim Bund in der Rehab als "Registrator" bzw. Büroassistent" mit der Eingruppierungsstufe "E2" beschäftigt. Mein Aufgabengebiert umfasst mittlerweile auch teils höherwertige Tätigkeiten.

Nun habe ich erfahren, dass wohl nächstes Jahr die "E1" Stufe wegfallen soll und bisherige "E1" Tätigkeiten wie z. B. ungelernter Küchengehilfe mit "E3" bewertet werden sollen. Das bedeutet, ich würde als ausgebildete Fachkraft dann weniger verdienen als für eine Tätigkeit, die keinerlei Ausbildung oder Vorkenntnisse benötigt. Für meinen Job war noch eine "büromäßige Ausbildung" oder 6 Jahre Büroerfahrung vonnöten. Wenn also ab nächstes Jahr einfachste Anlern-Tätigkeiten ohne Ausbildung mit "E3" bewertet werden, hätte ich dann nicht mindestens Anspruch auf "E4" statt "E2"?

FearOfTheDuck:
Wo hast du denn erfahren, dass die EG 1 wegfallen soll? Hast du dazu ggf. eine Quelle?

MoinMoin:

--- Zitat von: Herr Faupur am 11.11.2023 21:48 ---Guten Abend liebe Kolleginnen und Kollegen, mich würde mal folgendes interessieren: Ich bin ausgebildeter Bürokaufmann und seit etwas über drei Jahren beim Bund in der Rehab als "Registrator" bzw. Büroassistent" mit der Eingruppierungsstufe "E2" beschäftigt. Mein Aufgabengebiert umfasst mittlerweile auch teils höherwertige Tätigkeiten.

Nun habe ich erfahren, dass wohl nächstes Jahr die "E1" Stufe wegfallen soll und bisherige "E1" Tätigkeiten wie z. B. ungelernter Küchengehilfe mit "E3" bewertet werden sollen. Das bedeutet, ich würde als ausgebildete Fachkraft dann weniger verdienen als für eine Tätigkeit, die keinerlei Ausbildung oder Vorkenntnisse benötigt. Für meinen Job war noch eine "büromäßige Ausbildung" oder 6 Jahre Büroerfahrung vonnöten. Wenn also ab nächstes Jahr einfachste Anlern-Tätigkeiten ohne Ausbildung mit "E3" bewertet werden, hätte ich dann nicht mindestens Anspruch auf "E4" statt "E2"?

--- End quote ---
Wenn du als "Büroassistent" Tätigkeiten auszuüben hast, die man nach einem Tag anlernen vollumfänglich erlegdigen kann, dann dürfte die EG2 die korrekte Eingruppierung sein.
Unsere Boten bekommen deswegen EG3.

Wenn in der Stellenausschreibung stand, das für Ausübung der auszuübenden Tätigkeiten eine "büromäßige Ausbildung" notwendig ist, dann steht der Verdacht nahe, dass du aktuell EG3 oder evtl. EG4 Tätigkeiten ausübst und der AG dir dein Entgelt vorenthält.

Herr Faupur:
Danke für eure Antworten.

@FearOfTheDuck: Das steht auf der Verdi-Seite des behördeninternen Intranets.

@MoinMoin: Mein Aufgabengebiet umfasst weitestgehend folgende Tätigkeiten:

- Holen und Einstellen zurückgekommener Papierakten ins System.

- Papierakten ziehen und mit der entsprechenden Post (die ich meist in Form von Faxen ausdrucke) den zuständigen Mitarbeitern zur weiteren Bearbeitung hinlegen, ebenso Terminakten bei Wiedervorlagefälligkeit.

- Papierakten nach Bearbeitung durch die MA wieder an die korrekte Stelle im Aktenschrank hängen.

- Papierakten aus dem Archiv anfordern bzw. ins Archiv schicken und bei Bedarf neu deckeln.

- Attribuieren (Benennen) der einzelnen Schriftstücke bei digitalen Neuanträgen der Versicherten und den zuständigen MA ins richtige digitale Postfach weiterleiten bzw. gerecht aufteilen, falls entsprechende MA krank sind oder Urlaub haben.

- Einscannen und Kopieren von Poststücken.

- Anlegen und Auflösen von Klageakten (hauptsächlich Kopierarbeit)

- Anweisen von Fahrkosten und Gebühren ärztlicher Befundberichte, künftig vllt. noch die Anforderung der Befundberichte.

- Beschaffung von Büromaterial, Kopierpapier usw. bei Bedarf.

- Nachfüllen von Kopierpapier und leichte Wartungen des Kopierers, Toner und Belichtungseinheit tauschen, Bescheid sagen, falls bald ein neues Wartungskit benötigt wird, leere Tonerkartuschen an die entsprechenden Stellen zur fachgerechten Entsorgung weiterleiten.

- Postein- und ausgang.

An wen kann ich mich eigentlich am besten wegen einer zu niedrigen Eingruppierung wenden? Verdi (bin allerdings kein Mitglied), Betriebsrat oder benötige ich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht? Wäre zur Not zumindest rechtsschutzversichert.

Thomber:
Niemand wird gezwungen auf dem Level seiner Ausbildung tätig zu sein, aber, dass jemand als Bürokaufmann eine Tätigkeit nach E2 ausübt, klingt doch schon sehr bescheiden. Mit der Ausbildung steigt man doch eigentlich mit einer E5 in den Job ein, oder?

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