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Eingruppierung "E2" rechtens?

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DoB:
Klingt für mich aber durchaus nicht unrealistisch das die E2, vielleicht auch E3, gerechtfertig ist. Ich kann nicht erkennen das hier eine Ausbildung zum BK erforderlich ist. Aufgelistet wurden m.M.n. Hilfstätigkeiten.

MoinMoin:

--- Zitat von: DoB am 28.11.2023 13:21 ---Klingt für mich aber durchaus nicht unrealistisch das die E2, vielleicht auch E3, gerechtfertig ist. Ich kann nicht erkennen das hier eine Ausbildung zum BK erforderlich ist. Aufgelistet wurden m.M.n. Hilfstätigkeiten.

--- End quote ---
Wie lautet noch mal die Faustformel:
EG1 = zeigen was zu tun ist und nachmachen. (max 1h anlern Phase für Tätigkeiten)
EG2 = max 1-2 Tag anlernen
EG3 = darf schon mal ne Woche dauern, bis alle Prozesse angelernt sind.

Thomber:

--- Zitat von: MoinMoin am 28.11.2023 13:14 ---
--- Zitat von: Thomber am 28.11.2023 10:41 ---Mein Beitrag bezog sich auf Deinen Beitrag und ich wollte damit sagen, dass es viele Tätigkeiten gibt, sogar SEHR viele, die man einfach so lernen kann, in der Praxis und ganz ohne Berufsschulunterricht und Studium.
Ich hoffe, jetzt ist besser klar geworden, warum ich das Argument als Totschlagargument bezeichnet hatte.

--- End quote ---
Das hat aber nichts mit der Beurteilung der Eingruppierung zu tun.
Wenn es eine Tätigkeit die der Tätigkeit eines Bürokaufmannes entspricht, dann ist sie EG5, auch wenn man sie als nicht Bürokaufmann gut und erfolgreich ausüben kann.
Und eine Akte zu führen und korrekt in den Schrank zu hängen ist bestimmt Teil der Ausbildung eines Bürokaufmannes.
Aber nur einfach eine Akte nehmen und aufhängen sicherlich nicht.

--- End quote ---


Mein Beitrag bezieht sich auf Opas. 

MoinMoin:

--- Zitat von: Thomber am 29.11.2023 07:31 ---Mein Beitrag bezieht sich auf Opas.

--- End quote ---
Das war mir klar, aber ich wollte nochmals darauf hinweisen, dass es eben überhaupt kein Totschlagargument von Opa war aber du weiterhin es so darstellst.
Sondern einfach nur eine Feststellung, dass die genannten Tätigkeiten keine sind, die Teil einer beruflichen Ausbildung sind.
Somit sind sie auch keine Tätigkeiten die tariflich dadurch der EG5 zu zu ordnen sind.

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