Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Eingruppierung "E2" rechtens?
Opa:
Welche der genannten Tätigkeiten erfordert denn eine Ausbildung? Und welche der genannten Tätigkeiten kann ein durchschnittlich begabter Mensch nicht nach kürzester Einweisung sofort selbstständig erledigen?
Thomber:
--- Zitat von: Opa am 26.11.2023 10:26 ---Welche der genannten Tätigkeiten erfordert denn eine Ausbildung? Und welche der genannten Tätigkeiten kann ein durchschnittlich begabter Mensch nicht nach kürzester Einweisung sofort selbstständig erledigen?
--- End quote ---
Dieses Totschlagargument passt auf VIELE Tätigkeiten/ Berufe und ich meine damit nicht Politiker oder so. ;D
Opa:
Das ist kein Totschlagargument sondern eine Frage, die für die Eingruppierung nach dem TVöD oberhalb E2 essenziell ist. Eine Ausbildung bringt nur dann etwas, wenn entsprechende Tätigkeiten nicht nur vorübergehend übertragen sind. Eine Akte in den Schrank zu hängen wäre mit E5 im System der Entgeltordnung überbezahlt, selbst wenn der Akten-korrekt-in-den-Schrank-Hänger studiert und promoviert wäre.
Thomber:
Mein Beitrag bezog sich auf Deinen Beitrag und ich wollte damit sagen, dass es viele Tätigkeiten gibt, sogar SEHR viele, die man einfach so lernen kann, in der Praxis und ganz ohne Berufsschulunterricht und Studium.
Ich hoffe, jetzt ist besser klar geworden, warum ich das Argument als Totschlagargument bezeichnet hatte.
MoinMoin:
--- Zitat von: Thomber am 28.11.2023 10:41 ---Mein Beitrag bezog sich auf Deinen Beitrag und ich wollte damit sagen, dass es viele Tätigkeiten gibt, sogar SEHR viele, die man einfach so lernen kann, in der Praxis und ganz ohne Berufsschulunterricht und Studium.
Ich hoffe, jetzt ist besser klar geworden, warum ich das Argument als Totschlagargument bezeichnet hatte.
--- End quote ---
Das hat aber nichts mit der Beurteilung der Eingruppierung zu tun.
Wenn es eine Tätigkeit die der Tätigkeit eines Bürokaufmannes entspricht, dann ist sie EG5, auch wenn man sie als nicht Bürokaufmann gut und erfolgreich ausüben kann.
Und eine Akte zu führen und korrekt in den Schrank zu hängen ist bestimmt Teil der Ausbildung eines Bürokaufmannes.
Aber nur einfach eine Akte nehmen und aufhängen sicherlich nicht.
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