[Allg] Sammelthread Musterwiderspruch

Begonnen von LehrerInNRW, 19.11.2023 13:01

« vorheriges - nächstes »





N8


N8

hat jemand aus niedersachsen vom nlbv eine eingangsbestätigung für seinen widerspruch erhalten?

Nihil Baxter

Zitat von: N8 am 20.01.2024 19:00
hat jemand aus niedersachsen vom nlbv eine eingangsbestätigung für seinen widerspruch erhalten?

Für 2023 bisher noch nicht. Trotz Erhebung im Oktober und zweifacher schriftlicher Nachfrage. Habe den Oktober-Widerspruch aber per Fax mit qualifiziertem Sendebericht versandt, sodass ich mich dennoch auf der sicheren Seite sehe. Für dieses Jahr habe ich bisher noch keinen Widerspruch erhoben.

N8

ja, ich bezog mich auf den für 2023. danke!

Pukki

Zitat von: N8 am 20.01.2024 19:00
hat jemand aus niedersachsen vom nlbv eine eingangsbestätigung für seinen widerspruch erhalten?
Lag heute auf meinem Schreibtisch. WS vom 01.12.23, an dem Tag auch direkt beim NLBV eingeworfen, Eingangsbestätigung mit Datum vom 15.12.23 (!). Kam offensichtlich mit dem Postaustausch bei uns an, hatte jedenfalls keinen Stempel auf dem Umschlag.

Interessant finde ich dabei die Tatsache, dass ich im WS meine Privatanschrift angegeben hatte, die Eingangsbestätigung aber an unser Dienstgebäude geschickt wurde.

heikre

Zitat von: N8 am 20.01.2024 19:00
hat jemand aus niedersachsen vom nlbv eine eingangsbestätigung für seinen widerspruch erhalten?

Ich habe im vergangen Jahr einmal angerufen und mich nach dem Eingang erkundigt. Man sagte mir, der Widerspruch sei eingegangen, man habe aber Anweisung, diese liegen zu lassen, bis die Verordnung zum Familienergänzungszuschlag erlassen wurde.

Wahrscheinlich meint man dann verfassungsgemäß zu besolden und bescheidet die Widersprüche negativ (reine Vermutung meinerseits).

heikre

Zitat von: heikre am 24.01.2024 06:43
Zitat von: N8 am 20.01.2024 19:00
hat jemand aus niedersachsen vom nlbv eine eingangsbestätigung für seinen widerspruch erhalten?

Ich habe im vergangen Jahr einmal angerufen und mich nach dem Eingang erkundigt. Man sagte mir, der Widerspruch sei eingegangen, man habe aber Anweisung, diese liegen zu lassen, bis die Verordnung zum Familienergänzungszuschlag erlassen wurde.

Wahrscheinlich meint man dann verfassungsgemäß zu besolden und bescheidet die Widersprüche negativ (reine Vermutung meinerseits).

Habe nun eine Eingangsbestätigung erhalten, mit dem Hinweis, dass derzeit über den Widerspruch nicht entschieden werden kann, aber unaufgefordert zu gegebener Zeit darauf zurückgekommen wird.

N8

Zitat von: heikre am 29.01.2024 11:19
Zitat von: heikre am 24.01.2024 06:43
Zitat von: N8 am 20.01.2024 19:00
hat jemand aus niedersachsen vom nlbv eine eingangsbestätigung für seinen widerspruch erhalten?

Ich habe im vergangen Jahr einmal angerufen und mich nach dem Eingang erkundigt. Man sagte mir, der Widerspruch sei eingegangen, man habe aber Anweisung, diese liegen zu lassen, bis die Verordnung zum Familienergänzungszuschlag erlassen wurde.

Wahrscheinlich meint man dann verfassungsgemäß zu besolden und bescheidet die Widersprüche negativ (reine Vermutung meinerseits).

Habe nun eine Eingangsbestätigung erhalten, mit dem Hinweis, dass derzeit über den Widerspruch nicht entschieden werden kann, aber unaufgefordert zu gegebener Zeit darauf zurückgekommen wird.
bei mir ebenso. datiert interssanterweise noch im alten jahr, aber jetzt erst erhalten (per dienstpost)

Umlauf

Zitat von: N8 am 29.01.2024 18:41
Zitat von: heikre am 29.01.2024 11:19
Zitat von: heikre am 24.01.2024 06:43
Zitat von: N8 am 20.01.2024 19:00
hat jemand aus niedersachsen vom nlbv eine eingangsbestätigung für seinen widerspruch erhalten?

Ich habe im vergangen Jahr einmal angerufen und mich nach dem Eingang erkundigt. Man sagte mir, der Widerspruch sei eingegangen, man habe aber Anweisung, diese liegen zu lassen, bis die Verordnung zum Familienergänzungszuschlag erlassen wurde.

Wahrscheinlich meint man dann verfassungsgemäß zu besolden und bescheidet die Widersprüche negativ (reine Vermutung meinerseits).

Habe nun eine Eingangsbestätigung erhalten, mit dem Hinweis, dass derzeit über den Widerspruch nicht entschieden werden kann, aber unaufgefordert zu gegebener Zeit darauf zurückgekommen wird.
bei mir ebenso. datiert interssanterweise noch im alten jahr, aber jetzt erst erhalten (per dienstpost)

Die gute alte Dienstpost ...  ;D

quaerensconsilium

Hallo zusammen, ich bin neu hier im Forum und hätte eine Nachfrage zum Widerspruch. Ich habe 2020 einen Widerspruch in gleicher Sache mittels des damaligen Musterwiderspruchs eingelegt. Wurde im Antwortschreiben aus 2022 erwartungsgemäß als unbegründet abgelehnt und auf den Klageweg verwiesen. Ich habe damals nicht geklagt. Kann ich nun trotzdem erneut Widerspruch einlegen oder habe ich meinen Anspruch auf Grund der Unterlassung des Klagewegs verwirkt? Vielen Dank vorab.