Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Jahressonderzahlung und pers. Zulage Abs. 7 Vorbemerkung Entgeltordnung
TVOEDAnwender:
--- Zitat von: Pätsch am 27.11.2023 15:29 ---In Fällen von einer vorübergehenden Übertragung höherwertiger Tätigkeiten nach §14 Tvöd ist dies jedoch genau der Fall.
Da bekommt man unter Umständen eine höhere Jahressonderzahlung als Personen, die diese Tätigkeit regulär ausüben.
--- End quote ---
Der Unterschied ist ja, dass bei einer Zulage nach § 14 die Tätigkeit auch nur vorrübergehend übertragen wird und bei der Zulage der Nr. 7 dauerhaft übertragen wurde, die Eingruppierung jedoch nur nicht möglich ist, da die Ausbildungs- und Prüfungspflicht (noch) nicht erfüllt wurde.
BAT:
--- Zitat von: Pätsch am 27.11.2023 15:29 ---
Da bekommt man unter Umständen eine höhere Jahressonderzahlung als Personen, die diese Tätigkeit regulär ausüben.
--- End quote ---
Du meinst einen höheren Prozentsatz wahrscheinlich. Ansonsten können die "regulären" durchaus mehr an Euros bekommen, weil sie vielleicht eine höhere Stufe haben ;)
Gibt es Grund zur Annahme, dass der AG dies in diesem Jahr anders handhaben sollte wie 2022 und ist diese Frage qua Abrechnung nicht in den nächsten Tagen beantwortet?
Gruß
Pätsch:
--- Zitat von: BAT am 27.11.2023 16:03 ---
--- Zitat von: Pätsch am 27.11.2023 15:29 ---
Da bekommt man unter Umständen eine höhere Jahressonderzahlung als Personen, die diese Tätigkeit regulär ausüben.
--- End quote ---
Du meinst einen höheren Prozentsatz wahrscheinlich. Ansonsten können die "regulären" durchaus mehr an Euros bekommen, weil sie vielleicht eine höhere Stufe haben ;)
Gibt es Grund zur Annahme, dass der AG dies in diesem Jahr anders handhaben sollte wie 2022 und ist diese Frage qua Abrechnung nicht in den nächsten Tagen beantwortet?
Gruß
--- End quote ---
Genau... Ein höherer Prozentsatz. Führt dann natürlich nur bei gleichen Entgeltstufen zu ggf. mehr Geld.
Uns liegen die Abrechnungen für November bereits im Mitarbeiterportal vor und dort fiel mir auf, dass die JSZ dieses Jahr geringer ist als im letzten Jahr, was mich stutzen ließ.
BAT:
Vom Betrag her oder hast du gerechnet? Die Inflationsprämie wird da meines Wissens nicht eingerechnet.
Pätsch:
Die kam mir vom Betrag her etwas gering vor und dann hab ich ausgerechnet, wie viel Prozent sie vom eigentlich Entgelt beträgt (ohne inflationsprämie) und das waren dann 70 %
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