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[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion

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Dogmatikus:
Wer wirklich auf einen Widerspruch verzichtet, weil ein unhöflicher Troll in einem Forum ohne eigene Nachweise und im Negierung jeglicher bereits vorliegender Praxisbeispiele und Rechtsprechung davon abrät, 5 Minuten Zeit zu investieren, dem kann man eh nicht mehr helfen.

was_guckst_du:
 @egonkrenz (lebt der eigentlich noch?)

...in meiner Behörde (NRW) hat es 15 Fälle mit mehr als 2 Kinder gegeben, die keinen bzw. nicht jedes Jahr neu Widerspruch eingelegt hatten..die genannten ca. 15.000 € Nachzahlung kann ich genau so bestätigen, wie das Gejammere und das erfolglose Klagen derjenigen, denen es zu blöd oder zu umständlich war, jedes Jahr neu Widerspruch einzulegen...

...als PR habe ich jedes Jahr eine Erinnerungsmail in Umlauf gegeben und auf die Einlegung der Widersprüche hingewiesen...Viele haben sich daran gehalten, manche jedoch nicht (und die sind bei den ausgefallenen Nachzahlungen dann bei mir aufgeschlagen, um Rat zu suchen)...

...da war aber dann nichts mehr zu holen...zwei Fälle waren besonders..einmal der Leiter der Rechtsabteilung (der es eigentlich hätte wissen müssen) und einmal, der es eigentlich wusste, es aber aus Prinzip nicht gemacht hat, weil er im "worst case" geil auf ein Klageverfahren war ::)...es ist aber für ihn (auch ein Jurist) beimworst case geblieben

Fazit:
Dummheit stirbt nie aus!

Ozymandias:
Irgendeine Behörde in NRW hat vor Gericht (u.a. VG Gelsenkirchen) gelogen, bzw. eine unzutreffende Sichtweise von sich gegeben. Widersprüche können auch für Folgejahre Wirkung entfalten, wenn der Widerspruch richtig formuliert war. Macht man es jährlich, geht man diesem möglichen Streitpunkt aus dem Weg.

https://openjur.de/u/2471596.html Rn 48 ff.

Ich sage bewusst gelogen, weil die Frage längst geklärt war und man mit diesem Abwimmeln den Staatshaushalt sanieren kann, wenn man nicht gerade mit Beamten zu tun hat, die sich eine Klage zutrauen und auch leisten können. Die Widerspruchsbescheide in Sachen Besoldung dürften generell keine hohe Qualität aufweisen.

Die einfachste Handhabe ist daher jedes Jahr (meiner Meinung nach mindestens bis 2030) Widerspruch einzulegen.

Grund dafür ist: Es gibt noch mindestens 60 Vorlagebeschlüsse, irgendeiner davon erfasst vielleicht ein Land, Besoldungsgruppe, Sachverhalt, von dem man selbst betroffen ist und bis die (fehlerhaften) Reparaturgesetze aus 2022 vor dem BVerfG liegen wird es locker 2030.

Magda:
Ich lese hier mal mit.

Ich habe bisher auch noch keine Rückmeldung zu meinen Widersprüchen erhalten. Ich werde
vorsorglich weiterhin jedes Jahr einen Widerspruch stellen. Wenn es für das eine Einschreiben und die 2 Seiten Papier jährlich am Ende bisschen was nachgezahlt gibt, freue ich mich. Falls es keine Nachzahlung geben sollte, ist das kein Beinbruch und der von mir betriebene Aufwand hält sich ja wirklich in Grenzen.

Roland80:
Natürlich habe ich auch noch keine Rückmeldung von der Performa erhalten. Vielleicht beantrage ich mal Akteneinsicht, vielleicht ist mein Schreiben ja nicht mal in der Akte..?

Hier ist immer die Rede von Widersprüchen. Letztes Jahr gab es aber ein Schreiben der GdP, das war lediglich ein Antrag auf Zahlung einer amtsangemessenen Alimentation. Ist dies jetzt problematisch? Oder worin unterscheiden sich die Schreiben? Inhaltlich wars ja vom Kontext dasselbe.

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