Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion
lotsch:
--- Zitat von: Roland80 am 27.11.2023 13:23 ---Natürlich habe ich auch noch keine Rückmeldung von der Performa erhalten. Vielleicht beantrage ich mal Akteneinsicht, vielleicht ist mein Schreiben ja nicht mal in der Akte..?
Hier ist immer die Rede von Widersprüchen. Letztes Jahr gab es aber ein Schreiben der GdP, das war lediglich ein Antrag auf Zahlung einer amtsangemessenen Alimentation. Ist dies jetzt problematisch? Oder worin unterscheiden sich die Schreiben? Inhaltlich wars ja vom Kontext dasselbe.
--- End quote ---
Es könnte sein, dass ein Antrag nach 3 Jahren verjährt, und ein Widerspruch die Verjährung hemmt.
Keine Hemmung der Verjährung bewirkt das dem Widerspruch oder der Klage vorausgehende Gesuch (Antrag) auf Gewährung einer bestimmten Besoldungsleistung, da dieses noch nicht auf die „Vorentscheidung einer Behörde“ im Sinne des § 204 Abs. 1 Nr. 12 BGB gerichtet ist.
file:///C:/Users/omega/Desktop/Alimentation/rehm%20eLine%20_%20Besoldungsrecht%20des%20Bundes%20und%20der%20L%C3%A4nder%20-%203.6.1%20Einrede%20Verj%C3%A4hrung.html
Joulupukki:
--- Zitat von: lotsch am 27.11.2023 17:53 ---
--- Zitat von: Roland80 am 27.11.2023 13:23 ---Natürlich habe ich auch noch keine Rückmeldung von der Performa erhalten. Vielleicht beantrage ich mal Akteneinsicht, vielleicht ist mein Schreiben ja nicht mal in der Akte..?
Hier ist immer die Rede von Widersprüchen. Letztes Jahr gab es aber ein Schreiben der GdP, das war lediglich ein Antrag auf Zahlung einer amtsangemessenen Alimentation. Ist dies jetzt problematisch? Oder worin unterscheiden sich die Schreiben? Inhaltlich wars ja vom Kontext dasselbe.
--- End quote ---
Es könnte sein, dass ein Antrag nach 3 Jahren verjährt, und ein Widerspruch die Verjährung hemmt.
Keine Hemmung der Verjährung bewirkt das dem Widerspruch oder der Klage vorausgehende Gesuch (Antrag) auf Gewährung einer bestimmten Besoldungsleistung, da dieses noch nicht auf die „Vorentscheidung einer Behörde“ im Sinne des § 204 Abs. 1 Nr. 12 BGB gerichtet ist.
<Link zu lokaler Ressource>
--- End quote ---
Du hast leider am Ende deines Beitrags auf eine lokale Ressource verlinkt. Magst du den Link noch reparieren?
---
In der Sache:
Danke an Magda, Roland80 und die weiteren Bremer, die ich ggf. nicht als solche identifizieren konnte, für eure Rückmeldung. Ist schon ein Trauerspiel, dass man, kurz bevor die Frist für den nächsten Widerspruch abläuft, vom vorherigen noch immer nichts gehört hat.
Meine Sachbearbeitung bei Performa Nord hat mal wieder gewechselt, dieses Mal immerhin zu einer deutlich "erreichbareren", aber leider im Thema nicht bewanderten Person. Nun, mal sehen...
Werde meinen Widerspruch einen der Tage auf die Reise schicken.
Magda:
Die ver.di hat zu dem Thema ein Update gegeben:
https://bremen.verdi.de/frauen-und-gruppen/beamtinnen-und-beamte/++co++d8a846b0-9b3d-11ee-a5f2-4beddf717cf4
Ich habe trotzdem auch für dieses Jahr einen Widerspruch eingereicht. Sicher ist sicher ;-)
Joulupukki:
--- Zitat von: Magda am 19.12.2023 09:39 ---Die ver.di hat zu dem Thema ein Update gegeben:
https://bremen.verdi.de/frauen-und-gruppen/beamtinnen-und-beamte/++co++d8a846b0-9b3d-11ee-a5f2-4beddf717cf4
Ich habe trotzdem auch für dieses Jahr einen Widerspruch eingereicht. Sicher ist sicher ;-)
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Was auch immer uns ver.di hiermit genau sagen will:
--- Zitat von: ver.di --- Wir gehen davon aus, dass die bereits in 2022 gestellten Anträge noch Gültigkeit haben.
--- End quote ---
Viele werden wohl nur für das Kalenderjahr 2022 die Ansprüche geltend gemacht haben. Da wäre ein Vertrauen auf eine Wirkung in die Zukunft, unter Berücksichtigung der Auführungen des BVerfG, schon sehr... optimistisch?
Oder ist das gar ein Hinweis darauf, dass de facto keine Widersprüche/Anträge von Performa Nord bearbeitet bzw. beschieden wurden und man seitens ver.di davon ausgeht, dass sie "noch Gültigkeit" haben?
Von daher bin ich ganz bei dir: dieses und absehbar jedes kommende Jahr einen Widerspruch verfassen und gut.
totoughtotame:
Dass in dieser Hinsicht von der Performa nichts kommt, wundert mich leider nicht. Offenbar scheinen die sich in Auflösung zu befinden, so wie es da zugeht. Ich könnte viele weitere Fälle von Bier und den Kolleginnen und Kollegen nennen, in denen auch eigentlich völlig standardmäßige Personalsachbearbeitungsvorgänge, sei es die Auszahlung der Beihilfe, die Rückerstattung von Job Ticket Gebühren, dass zeitnahe durchführen von Bewerbungsverfahren und vieles andere mehr Nach vielen Monaten und erst unter Klageandrohung geklappt hat.
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