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[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion

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Roland80:
Die Performa hat sich gemeldet und die Anträge auf Zahlung einer amtsangemessenen Alimentation aus 2022 abgelehnt. War heute in der Post.

Begründung:

Aufgrund des Gesetzes zur Anpassung der Besoldung für das Jahr 2022 hat der Besoldungsgesetzgeber die Höhe der Besoldung abschließend festgelegt. Im Rahmen der Gesetzesbegründung wurde durch den Besoldungsgesetzgeber dargelegt, dass die Höhe der Besoldung den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes entspricht und somit angemessen sei.

Eine darpberhinausgehende Besoldungsleistung, die nicht gesetzlich vorgesehen ist, dürfe nicht gezahlt werden. Es gilt der Grundsatz der Gesetzesbindung der Besoldung als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums.

Der Wisch ist auch nicht unterzeichnet.

Salzgitter:
Genau. Hatte ich heute auch im Briefkasten. Wie gehen wir damit um? Gibt es einen Musterwiderspruch? Ich vermute man zielt darauf ab, auf das Urteil des BVG zu warten? Bin kein Jurist. Kann jemand Helfen?

Joulupukki:
Den Brief habe ich auch erhalten.

Kurios an der Sache: In der Rechtsbehelfsbelehrung wird wieder auf die Möglichkeit zum Widerspruch verwiesen. :o

Wie von Roland80 bereits angesprochen, ist der Bescheid auch nicht unterschrieben, in den Kontaktdaten ist nur eine E-Mail-Adresse (Funktionspostfach) angegeben.

Anbei der relevante Text, den ich mit Google Lens erfasst habe:


--- Zitat von: Performa Nord ---Ihr Antrag auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation

<Anrede>,

Ihr Antrag wird abgelehnt

Begründung:
Mit dem Gesetz zur Anpassung der Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge für das Jahr 2022 in der Freien Hansestadt Bremen sowie zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 18. Oktober 2022 (Brem GBl. S. 728) hat die Bremische Bürgerschaft (Landtag) als Besoldungsgesetzgeber die Höhe der Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge der Beamten, Richter sowie Versorgungsempfänger abschließend festgelegt. Im Rahmen der Gesetzesbegründung hat der Besoldungsgesetzgeber darlegt, dass die Höhe der Besoldung und Beamtenversorgung den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus den Beschlüssen vom 4. Mai 2020 (2 BvL 6/17 u. a.; 2 BvL 4/18) entspricht und somit amtsangemessen ist im Sinne des Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz - GG - (vgl. Bürgerschafts-Drucksache 20/1568 von 6. September 2022).

Eine darüberhinausgehende Besoldungsleistung, die gesetzlich nicht vorgesehen ist, darf nicht gezahlt werden. Es gilt der Grundsatz der Gesetzesbindung der Besoldung als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums nach Art. 33 Abs. 5 GG. Danach unterliegen besoldungsrechtliche Leistungen sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach dem Vorbehalt des Gesetzes (vgl. u. a. BVerfG, Beschluss v. 4. Mal 2020 - 2 BvL 4/18 - Rn. 182, juris).

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Ein Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei Performa Nord - Eigenbetrieb des Landes Bremen, Schillerstr. 1, 28195 Bremen, zu erheben.

Dieser Bescheid wurde mit Hilfe automatischer Einrichtungen erlassen und trägt deshalb keine Unterschrift

Mit freundlichen Grüßen

Performa Nord
--- End quote ---

Der Obelix:
Serienbrief ist ja auch geil:-) Damit man sich möglichst wenig mit jedem EInzelfall auseinandersetzen muss.....traurig.

Magda:
Ich hab das Schreiben auch erhalten und habe mich jetzt erstmal an die ver.di gewandt (ich bin Mitglied). Mal sehen was als Antwort kommt.

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