Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion
totoughtotame:
Wie es hier schon gesagt worden ist; mich verwundert ist, das in der Rechtsbehelfsbelehrung jetzt als Rechtsweg in das Widerspruchsverfahren verwiesen worden ist. Richtigerweise haben wir ja alle Widerspruch eingelegt, weil unsere Bezügemitteilung bereits der Bescheid sein dürfte, der damit eben angegriffen wird. Daraus folgt eigentlich, dass wir nunmehr Klage beim Verwaltungsgericht erheben müssten. Insofern halte ich die Rechtsbehelfsbelehrung, so wie sie jetzt ist für falsch. Die Rechtsfolge nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vergleiche z.B. BVerwGE 71, 359 (361))Ist, das noch nicht einmal die Einjahresfrist nach § 58 Abs. 2 VwGO zu laufen beginnt, sondern das Ganze behandelt wird, als ob überhaupt gar keine Rechtsbehelfsbelehrung erfolgt ist. Mein Vorschlag zum weiteren Vorgehen wäre also der Rechtsbehelfsbelehrung zu folgen und einfach noch mal Widerspruch einzulegen. Im Grunde könnte man fast noch mal dasselbe schreiben …
Joulupukki:
--- Zitat von: Magda am 10.01.2024 09:16 ---Ich hab das Schreiben auch erhalten und habe mich jetzt erstmal an die ver.di gewandt (ich bin Mitglied). Mal sehen was als Antwort kommt.
--- End quote ---
Die Antwort würde mich auch interessieren.
In deren Mittelung zum neuen Muster, das du auch weiter oben gepostet hattest, klang es ja so, als ob die diversen Gewerkschaften sich zu dem Thema einig seien.
Magda:
--- Zitat von: Joulupukki am 10.01.2024 22:52 ---
--- Zitat von: Magda am 10.01.2024 09:16 ---Ich hab das Schreiben auch erhalten und habe mich jetzt erstmal an die ver.di gewandt (ich bin Mitglied). Mal sehen was als Antwort kommt.
--- End quote ---
Die Antwort würde mich auch interessieren.
In deren Mittelung zum neuen Muster, das du auch weiter oben gepostet hattest, klang es ja so, als ob die diversen Gewerkschaften sich zu dem Thema einig seien.
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Ich wurde bisher nur einmal kurz zurückgerufen, dass die Dame sich erkundigt, wer konkret zuständig ist. Im Zweifel läuft die Bearbeitung aber wohl über den Rechtschutz der ver.di (in dem Fall dann den Rechtschutz der DGB), die dann den Widerspruch erstellt. Ich halte euch hier auf dem Laufenden, wenn ich mehr weiß.
Zauberberg:
Hallo,
wie werdet ihr jetzt vorgehen ?
Widerspruch an die Performa ? Bin etwas unschlüssig, wie ich mit dem "Bescheid" umgehen soll.
Widerspruch gegen Widerspruch, widerstrebt mir.
Auf Widersprüche aus Vorjahren wurde nicht reagiert, da stehen bei einigen hier Betroffenen wohl auch noch diese aus, oder ? da bin ich nicht Betroffen, aber schon komisch, dass auf 2022 reagiert wird, aber die Vorjahre bleiben unbeachtet.
Magda:
--- Zitat von: Zauberberg am 17.01.2024 10:39 ---Hallo,
wie werdet ihr jetzt vorgehen ?
Widerspruch an die Performa ? Bin etwas unschlüssig, wie ich mit dem "Bescheid" umgehen soll.
Widerspruch gegen Widerspruch, widerstrebt mir.
Auf Widersprüche aus Vorjahren wurde nicht reagiert, da stehen bei einigen hier Betroffenen wohl auch noch diese aus, oder ? da bin ich nicht Betroffen, aber schon komisch, dass auf 2022 reagiert wird, aber die Vorjahre bleiben unbeachtet.
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Ich werde Widerspruch einlegen, wenn möglich über den Rechtschutz der ver.di. Hier warte ich aber immer noch auf Rückmeldung.
Ich hatte auch einen Widerspruch für 2021 und natürlich auch 2023 eingelegt. Daraufhin kam noch keine Reaktion.
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