Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion
Magda:
Ich habe gerade die Information per E-Mail erhalten, dass die ver.di an einem Musterwiderspruch arbeitet.
yogiii:
Die GEW Bremen hat dazu diesbezüglich auch gerade eine Mail rumgeschickt mit folgendem Link:
https://www.gew-hb.de/aktuelles/detailseite/stichwort-verbeamtet-infos-zur-besoldung
totoughtotame:
--- Zitat von: Zauberberg am 17.01.2024 10:39 ---Hallo,
wie werdet ihr jetzt vorgehen ?
Widerspruch an die Performa ? Bin etwas unschlüssig, wie ich mit dem "Bescheid" umgehen soll.
Widerspruch gegen Widerspruch, widerstrebt mir.
Auf Widersprüche aus Vorjahren wurde nicht reagiert, da stehen bei einigen hier Betroffenen wohl auch noch diese aus, oder ? da bin ich nicht Betroffen, aber schon komisch, dass auf 2022 reagiert wird, aber die Vorjahre bleiben unbeachtet.
--- End quote ---
Ich werde Widerspruch einlegen, auch wenn ich dies aus den von mir bereits genannten Gründen rechtlich nicht für richtig halte. Da die Auswirkungen aber überschaubar sind, erscheint mir dies erst mal der einfache Weg. Interessant wird es natürlich dann, wenn man innerhalb weniger Wochen einen ähnlich dahingerotzten "WIDERSPRUCHSBESCHEID" bekommt und man sich dann tatsächlich überlegen muss, Klage vor dem Verwaltungsgericht einzulegen und erstmaligen Vorkasse geben zu müssen.
egonkrenz:
wie soll das denn dann weitergehen?
angenommen, das land bremen akzeptiert die widersprüche. werden dann nur die bezüge derjenigen beamten nachträglich erhöht bzw ausgezahlt, die einspruch/widerspruch eingelegt haben? das kann ich mir irgendwie nicht vorstellen, da ja dann eine art ungerechtigkeit vorliegt gegenüber den anderen beamten, die keinen widerspruch/einspruch eingelegt haben, weil zuletzt genannte dann weniger bezüge bekommen würden.
Geoman:
Der hlb hat dazu nun folgenden Widerspruch seinen Mitgliedern zur Verfügung gestellt:
--- Zitat ---Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich gegen den oben genannten Bescheid vom … (erhalten am: …)
Widerspruch
ein.
Meine Besoldung fällt nach wie vor amtsunangemessen gering aus, es zeigt sich weiterhin ein Alimentationsdefizit, das der Besoldungsgesetzgeber zu korrigieren haben wird.
Entgegen Ihrer Argumentation in Ihrem o. g. Bescheid bin ich nach wie vor der Auffassung, dass das Gesetz zur Anpassung der Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge für das Jahr 2022 in der Freien Hansestadt Bremen sowie zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 18. Oktober 2022 nicht zur Beseitigung des bestehenden Alimentationsdefizits ausreicht.
Hierbei ging es mir – wie in meiner Antragsbegründung dargestellt – vor allem um eine Verletzung des Alimentationsgrundsatzes, wenn der Gesetzgeber – wie in der Freien Hansestadt Bremen geschehen – ohne rechtfertigende Gründe die Besoldung und Versorgung der Beamten von der allgemeinen Wirtschafts- und Einkommensentwicklung abkoppelt, wenn also die finanzielle Ausstattung des Beamten hinter der allgemeinen Einkommensentwicklung zurückbleibt.
Ihre Begründung zur Ablehnung meines Antrages enthält dazu jedoch keinerlei Ausführungen.
Vor diesem Hintergrund bitte ich dringend darum, dass bis zur Entscheidung des BVerfG über die Vorlagebeschlüsse des Verwaltungsgerichts Bremen vom 17.05.2016 (Az. 2 BvL 2/16 u. a.) und zur Umsetzung der Entscheidung durch den für meine Besoldung zuständigen Gesetzgeber das Widerspruchsverfahren ruhen zu lassen und mir dies entsprechend zu bestätigen.
Mit freundlichen Grüßen
--- End quote ---
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version