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[SN] Beihilfe - 2024 - Bemessungssätze
Umlauf:
Beim Bund gibt es die Arbeitszeitreduzierung nur wenn man auch das Kindergeld bekommt.
Eine sehr befremdliche Regelung, ist aber so.
Also an einer Stelle trifft es euch.
oorschwerbleede:
In der Tat sehr befremdlich und vor allem eine deutliche Schlechterstellung gegenüber den Tarifbeschäftigten, die erstens für Vollzeit ohnehin nur 39 Wochenstunden und dann zweitens noch quasi grundsätzlich Anspruch auf Teilzeit haben, wenn ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt lebt...
Umlauf:
Hier ging es nicht um Teilzeit, sondern 40 Stunden als 100% für Beamte mit Kindergeldbezug und Kind jünger als 12 Jahre alt. Sonst gilt 41 Stunden bei 100%.
Bei uns in der Behörde kann jeder Teilzeit machen, wie er lustig ist. Bezug ist immer 39 oder 40 bzw. 41 Stunden in der Woche für die 100%.
oorschwerbleede:
Ok - interessantes Modell. Das kannte ich noch nicht. Danke für die Aufklärung.
Angelsaxe:
--- Zitat von: Umlauf am 23.01.2024 22:12 ---Beim Bund gibt es die Arbeitszeitreduzierung nur wenn man auch das Kindergeld bekommt.
Eine sehr befremdliche Regelung, ist aber so.
Also an einer Stelle trifft es euch.
--- End quote ---
Er beim Bund kann doch das Kindergeld beziehen, damit die Dienstzeitreduzierung erhalten und sie erhält unabhängig vom Kindergeldbezug die 90% Beihilfe. Maßgeblich ist doch laut SächsBhVO die Beihilfeberechtigung der Kinder, nicht der tatsächliche Kindergeldbezug. Oder nicht? Er hat keinen Anspruch auf einen erhöhten Beihilfebemessungssatz, aber das war nicht die Frage.
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