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VG: Wie Teitzeit "begründen"?

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RsQ:

--- Zitat von: ElBarto am 27.11.2023 10:57 ---Die selbstständige Nebentätigkeit wäre m.E.n. ohnehin beim AG meldepflichtig.

--- End quote ---
Das würde natürlich im Erfolgsfall erfolgen, klar.



--- Zitat von: ElBarto am 27.11.2023 10:57 ---Also sollte es vielleicht am besten so dargestellt werden, dass sie Dich weit unter 50% auslastet.
Sagen wir 25%. Dann wäre Zeit für die 50% Stelle und Raum für eine potentielle Aufstockung. Der AG sollte dann auch keine Angst haben, dass Du nicht bei der Sache bist.

--- End quote ---
Da bin ich wirklich in einer Luxussituation: Die Tätigkeit basiert im wesentlichen auf früherer Vorarbeit - inzwischen schreibe ich zu 90 % nur noch Rechnungen und widme mich dem Ganzen, wenn ich Lust dazu habe. Also nominell bindet mich das 2 Std. pro Monat (!), der Rest ist quasi zum Nebenberuf gemachtes Hobby.

Schokobon:
Geht doch keinen was an warum du 50% arbeiten möchtest. Frauen fragt man das auch nicht.

RsQ:
Da aber gefühlt 90 % Frauen in Teilzeitstellen arbeiten (also den ~50%-Stellen, wohlgemerkt), könnte das ja unterschwellig als "Frauenposition" gedacht werden - und wenn sich ein Mann bewirbt, ist das (immer noch) per se verdächtig, weil er damit ja gar nicht die Familie ernähren kann ...  ???

Schokobon:
Ich hatte mit Personalrekrutierung zu tun und das hat niemanden interessiert ob Männer damit irgendwen ernähren konnten oder nicht. Ich für meinen Teil dachte mir, dass die Männer entweder nebenher ein Gewerbe am Laufen haben und die Beschäftigung bei uns nur für die SV brauchen oder, dass halt nebenher aufstockend ALG 2 bezogen wird.
Beides wären Modelle, die ich empfehlen würde.

BAT:
Naja, ich hatte mir schon mal gedacht, später eine Stunde pro Wochen zu arbeiten wegen der SV. Aber das macht ihr sicher nicht mit...

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