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VG: Wie Teitzeit "begründen"?
Wasserkopp:
Für mich wäre es wichtiger wie du mit der Frage umgehst, was passiert wenn z.B. die Stelle aufgestockt werden soll oder kann.
Ich hätte aus Personaler Sicht 2 Themen:
* Die Stelle soll perspektivisch aufgestockt werden, dann wäre es gut, wenn du da mitziehst bzw. signalisierst, dass das denkbar wäre
* sie haben Angst, dass du dich nur aus der Not auf eine TZ Stelle bewirbst und bei der nächsten VZ Stelle dann wieder weg bist
Wenn du es schaffst das zu umschiffen wäre (aus meiner Sicht) ein gutes Vorgehen
ElBarto:
Die selbstständige Nebentätigkeit wäre m.E.n. ohnehin beim AG meldepflichtig.
Also sollte es vielleicht am besten so dargestellt werden, dass sie Dich weit unter 50% auslastet.
Sagen wir 25%. Dann wäre Zeit für die 50% Stelle und Raum für eine potentielle Aufstockung. Der AG sollte dann auch keine Angst haben, dass Du nicht bei der Sache bist.
Auch Deine Ruhezeiten sollten dadurch nicht gefährdet werden.
Wie soll die Stelle besetzt werden? 5 x halbe Tage oder 2,5 Tage voll? Dann würde ich die Nebentätigkeit so darstellen, dass Du die Zeit frei einplanen kannst und auf die freien Tage legst.
Warnstreik:
--- Zitat von: RsQ am 24.11.2023 12:59 ---Die Wahrheit wäre: Mir reichen sowohl Arbeitszeitumfang als auch Vergütung, weil ich eine selbstständige Nebentätigkeit habe, die mir ein solides Zusatzeinkommen sichert, mich aber zeitlich nicht einschränkt. Dafür bzw. deshalb habe ich sehr große Lust auf diese Stelle.
Das kann in den "falschen" Ohren ja auch so ankommen wie "Na, ob er bei uns voll bei der Sache ist?" ???
--- End quote ---
Das ist eine ehrliche, gute und plausible Begründung. Genauso würde ich auf die Frage reagieren.
Philipp:
Sieht man das heute noch kritisch?
Ich kenne genug Personen, die noch nie mehr als 30 Stunden pro Woche gearbeitet haben.
Einfach aus Prinzip, da ihnen ihre Freizeit und ihr Privatleben wichtig sind.
Privatleben und Freizeit haben den Arbeitgeber nicht zu interessieren. Wenn jemand fachlich für eine Stelle und als Person für ein Team geeignet ist, erfolgt eine Zusage.
RsQ:
--- Zitat von: Wasserkopp am 27.11.2023 07:30 --- Für mich wäre es wichtiger wie du mit der Frage umgehst, was passiert wenn z.B. die Stelle aufgestockt werden soll oder kann.
--- End quote ---
Zumindest diese Frage stellt sich wohl nicht. Schon in der Bestätigung, dass zum VG eingeladen wird, wird nochmals betont, dass eine Aufstockung nicht vorgesehen ist.
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