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Abmahnung, weil man krank Mails weitergeleitet hat?!
BAT:
--- Zitat von: ProfTii am 28.11.2023 11:08 ---
Meine persönliche Meinung zum Sachverhalt: dein AG ist ein Assi. Egal wie es rechtlich zu werten ist, hast du deinem Vorgesetzten und damit deinem AG einen gefallen getan, um den geregelten Ablauf aufrecht zu erhalten. Das ist nicht deine Zuständigkeit, das ist mir bewusst - aber in der echten Welt sollte sowas eher honoriert und wenn nicht das, dann zumindest toleriert werden. Hier mit der Keule zu schwingen ist mehr als daneben.
An deiner Stelle würde ich absolut nichts mehr für diesen AG tun, zu dem du nicht verpflichtet bist.
--- End quote ---
Und damit alle anderen Mitarbeiter ohne solche eine Abmahnung unter Druck gesetzt, gefälligst noch etwas aus der AU heraus zu arbeiten?
Das Gegenteil ist der Fall, solch Unterbinden ist Fürsorge gegenüber dem Personalkörper.
beamtenjeff:
--- Zitat von: BAT am 28.11.2023 11:12 ---
--- Zitat von: ProfTii am 28.11.2023 11:08 ---
Meine persönliche Meinung zum Sachverhalt: dein AG ist ein Assi. Egal wie es rechtlich zu werten ist, hast du deinem Vorgesetzten und damit deinem AG einen gefallen getan, um den geregelten Ablauf aufrecht zu erhalten. Das ist nicht deine Zuständigkeit, das ist mir bewusst - aber in der echten Welt sollte sowas eher honoriert und wenn nicht das, dann zumindest toleriert werden. Hier mit der Keule zu schwingen ist mehr als daneben.
An deiner Stelle würde ich absolut nichts mehr für diesen AG tun, zu dem du nicht verpflichtet bist.
--- End quote ---
Und damit alle anderen Mitarbeiter ohne solche eine Abmahnung unter Druck gesetzt, gefälligst noch etwas aus der AU heraus zu arbeiten?
Das Gegenteil ist der Fall, solch Unterbinden ist Fürsorge gegenüber dem Personalkörper.
--- End quote ---
Ihr habt beide recht und genau da liegt der Hund begraben, denn: Auf rechtlicher Ebene ist dies ganz klar geregelt, krank ist krank, jedoch auf kollegialer Ebene und auch gegenüber einem Dienstvorgesetzten, kann man nur verlieren, wenn man nicht mal mehr ein Abwehsenheitsstatus aktualisieren möchte. Man wäre ja nach einer entsprechenden Bitte/Aufforderung gezwungen seinen DV anzuschwärzen und abmahnen zu lassen, weil er die Fürsorgepflicht nicht ernst nimmt. Na dann viel Spaß dabei...
Johann:
Jetzt mal rein fiktiv:
Du bist Projektleiter und brichst dir am Tag der Übergabe an den Kunden ein Bein. Aufgrund dieses gebrochenen Beins kannst du die nächsten 8 Wochen nicht zur vereinbarten persönlichen Projektübergabe antreten.
Für dieses Projekt ist ein Passwort vonnöten, das aus irgendeinem Grund nur du kennst.
Es gibt einen Vertrag, der für jede Woche Überziehung eine Strafe von 100.000€ mit sich zieht.
Es wäre dir rein physisch möglich, das Passwort in 3 Sekunden an einen Vertreter zu übermitteln. Es wäre aber auch eine arbeitsbezogene Tätigkeit, dieses Passwort einem Vertreter zu nennen, damit dieser die Übergabe machen und 800.000€ sparen kann.
Jetzt mal angenommen du meldest dich krank und dein Vorgesetzter verlangt von dir, das Passwort zu nennen, um die Deadline nicht zu reißen. Du weigerst dich, weil du sonst abgemahnt werden könntest. Dein Arbeitgeber verklagt dich auf Schadenersatz.
Wie wird das Urteil lauten?
beamtenjeff:
--- Zitat von: Johann am 28.11.2023 11:29 ---Jetzt mal rein fiktiv:
Du bist Projektleiter und brichst dir am Tag der Übergabe an den Kunden ein Bein. Aufgrund dieses gebrochenen Beins kannst du die nächsten 8 Wochen nicht zur vereinbarten persönlichen Projektübergabe antreten.
Für dieses Projekt ist ein Passwort vonnöten, das aus irgendeinem Grund nur du kennst.
Es gibt einen Vertrag, der für jede Woche Überziehung eine Strafe von 100.000€ mit sich zieht.
Es wäre dir rein physisch möglich, das Passwort in 3 Sekunden an einen Vertreter zu übermitteln. Es wäre aber auch eine arbeitsbezogene Tätigkeit, dieses Passwort einem Vertreter zu nennen, damit dieser die Übergabe machen und 800.000€ sparen kann.
Jetzt mal angenommen du meldest dich krank und dein Vorgesetzter verlangt von dir, das Passwort zu nennen, um die Deadline nicht zu reißen. Du weigerst dich, weil du sonst abgemahnt werden könntest. Dein Arbeitgeber verklagt dich auf Schadenersatz.
Wie wird das Urteil lauten?
--- End quote ---
Da dies eine rein dienstliche Tätigkeit wäre, könnte man rein rechtlich dem Mitarbeiter keinen Strick daraus ziehen. Viel mehr müsste man jedoch den zur Verantwortung ziehen, der diese Rahmenbedingungen zu verantworten hat, denn krank werden kann immer jemand. Deshalb sollte man immer ein 4-Augen-Prinzip bzw. Vertreterprinzip nie grundsätzlich außer Acht lassen.
BAT:
--- Zitat von: Johann am 28.11.2023 11:29 ---
Jetzt mal angenommen du meldest dich krank und dein Vorgesetzter verlangt von dir, das Passwort zu nennen, um die Deadline nicht zu reißen. Du weigerst dich, weil du sonst abgemahnt werden könntest. Dein Arbeitgeber verklagt dich auf Schadenersatz.
--- End quote ---
Wie soll er das verlangen? Wir hatten doch den Strang in Bezug auf die (möglichst nicht stattfindende) Bekanntgebe privater Daten. Und das ist auch weiterhin richtig so.
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