Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Abmahnung, weil man krank Mails weitergeleitet hat?!
Verena2204:
Mich würde auch mal interessieren, was der Vorgesetzte dazu sagt.
Er hat dich schließlich darum gebeten, die Mails weiter zu leiten.
Habt Ihr denn keine Zeit-Erfassung? Wenn ich nicht "eingestempelt" bin, arbeite ich auch nicht und kann mich trotzdem kurz draufschalten, weil ich vielleicht einem Kollegen noch etwas Wichtiges mitteilen muss.
Und was ist mit Eurer IT? Ich war auch letztens krank und die IT hat mein Telefon auf den Kollegen umgestellt und die E-Mail-Weiterleitung eingerichtet!
Krank ist krank, dass ist doch durch deine AU belegt.
Das tut mir richtig leid für dich - irgendwie eine ganz miese Nummer die da abgezogen wird.
Thomber:
Ich darf mal darauf hinweisen, dass man auch an einem Personalgespräch teilnehmen darf, während einer Krankschreibung! (Das hatten wir hier im Forum auch schon.)
Wäre ja ein cooler Trick: Ich lade den kranken Beschäftigten zum Gespräch ein - es ist lieb und erscheint - und *zack* ich drücke ihm die Abmahnung in die Hand! ;D
beamtenjeff:
Also mir fehlen die Worte was hier in diesem Land passiert. Es werden Gesetze verabschiedet, die ein Entfernen von Beamten ohne Rechtsmittel ermöglicht. Und dann liest man noch so einen Dünnpfiff. Hinzu kommt die Unteralimentation. Ganz ehrlich? Ich glaube hier will man nicht EINEN Mitarbeiter/in los werden, sondern konsequent die gesamte Belegschaft ausdünnen.
Wie verhält es sich mit der Übersendung einer digitalen Kopie des Ärztlichen Attests an das Personalreferat - ist das nicht auch schon eine dienstliche Tätigkeit? Die Logik und Argumentation am Beispiel von andrej führt das Ganze ins Absurde. Weise ich meine Krankheit nicht nach, muss ich mit einer Abmahnung rechnen, tu ich es wiederum, dann auch.
Wenn ich an deiner Stelle wäre, müsste ich mich wohl sehr zusammenreißen hier nicht alle schweren Geschütze aufzufahren und damit meine ich nicht mal den anwaltlichen Beistand, der wäre für mich unabdingbar, nein, da rede ich wirklich von einer inneren Kündigung. Wie soll man denn unter den Umständen noch seinem AG ernst nehmen?
ProfTii:
--- Zitat von: hoschiming am 28.11.2023 10:52 ---Ich klink mich mal ein. Kann aber nichts dazu beitragen.
Mich interessiert "nur", was rechtlich richtig ist.
Die ganz lapidare Frage könnte ja (erst einmal) sein, ob es es um das Ableisten von Arbeit(skraft) ist, wenn man sich zu Hause an den PC setzt, den hochfährt, sich ins Arbeits-Netzwerk einwählt, das Arbeits-Mailprogramm öffnet und dann zig Mails öffnet, liest, entscheidet, ob die nur einen selbst betreffen oder weitergeleitet werden müssen, Mails weiterleitet, sich abmeldet, PC runterfährt.
Kann und macht man das, ist man doch nicht so krank, dass man nicht mind. von zu Hause aus arbeiten kann! Also hat man gearbeitet. Und das dann auch noch regelmäßig! Einmal für alte Mails.und dann einmal freitags für alle neuen Mails?!
Kann mir nicht vorstellen, dass das als nicht der Gesundheit im Wege steht bedeutet!
Kann mir auch gar nicht vorstellen, dass es dazu nicht eine rechtliche Handhabe oder gar Urteile gibt.
--- End quote ---
rechtlich wurde der Fall doch schon von den Vorrednern eingeordnet.
Aber deine Auffassung von "arbeitsunfähig" teile ich nicht. Wenn ich bspw. eine schwere Erkältung habe, bin ich dazu in der Lage mich an den PC zu setzen kurz über meine Mails zu fliegen, die ein oder andere weiterzuleiten und die Kiste wieder auszuschalten - davon werde ich nicht umkippen. Bin ich deshalb in der Lage 8:12h Dienst mittlerer Art und Güte zu leisten --> absolut nicht. Und die Haltung "ich bin ja nicht so krank, also kann ich ja im HO arbeiten" ist so unfassbar großer Mumpitz. Arbeitsunfähigkeit ist ein absoluter Zustand - entweder kann ich arbeiten, egal wo, oder ich kann es nicht. Das ist vollkommen unabhängig vom Verrichtungsort zu sehen.
Meine persönliche Meinung zum Sachverhalt: dein AG ist ein Assi. Egal wie es rechtlich zu werten ist, hast du deinem Vorgesetzten und damit deinem AG einen gefallen getan, um den geregelten Ablauf aufrecht zu erhalten. Das ist nicht deine Zuständigkeit, das ist mir bewusst - aber in der echten Welt sollte sowas eher honoriert und wenn nicht das, dann zumindest toleriert werden. Hier mit der Keule zu schwingen ist mehr als daneben.
An deiner Stelle würde ich absolut nichts mehr für diesen AG tun, zu dem du nicht verpflichtet bist.
BAT:
--- Zitat von: beamtenjeff am 28.11.2023 11:04 ---
Wie verhält es sich mit der Übersendung einer digitalen Kopie des Ärztlichen Attests an das Personalreferat - ist das nicht auch schon eine dienstliche Tätigkeit? Die Logik und Argumentation am Beispiel von andrej führt das Ganze ins Absurde. Weise ich meine Krankheit nicht nach, muss ich mit einer Abmahnung rechnen, tu ich es wiederum, dann auch.
--- End quote ---
Privat ist das, was das Binnenverhältnis AN - AG angeheht, wie die Kommunikation zur Arbeitsfähigkeit. Dienstlich sind jene Vorgänge, die lediglich für den Arbeitgeber erledigt werden.
Es könnte zusätzlich noch eine "Abmahung" durch den Personalrat im Raume stehen, da der Mitarbeiter ein schlechtes Beispiel für den Rest der Belegschaft abgibt.
Ist es so schwer, heutzutage bei AU nicht zu arbeiten?
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version