Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Antrag auf Tätigkeitsbewertung - mehrmals stellen?
MoinMoin:
--- Zitat von: Nit4 am 28.11.2023 22:10 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 28.11.2023 18:31 ---Immerhin und das vorenthaltene Entgelt wird samt Zinsen nachgezahlt?
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;D Nachgezahlt ja, aber Zinsen? Wer macht denn sowas?
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Nur der Mensch, der sich nicht verarschen lässt.
Denn immerhin hat der AG mit der nicht korrekten Bezahlung sich vertragswidrig verhalten.
Organisator:
--- Zitat von: Nit4 am 28.11.2023 18:28 ---Also bei uns dauert das gut ein Jahr vom formlosen Antrag bis zur finalen Entscheidung.
Sollte aber schon begründet sein und im Idealfall hat man auch gleich noch ein Statement der/des Vorgesetzten, dass dieser Antrag unterstützt wird.
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Was beinhaltet denn so ein Antrag und was sind die Folgen daraus - insbesondere auf die übertragenen Tätigkeiten?
McOldie:
Bei derartigen Wünschen nach einer höheren Eingruppierung, sollte dem Arbeitgeber mitgeteilt werden, dass man der Auffassung ist, das die übertragene Tätigkeit den Merkmalen der Entgeltgruppe xxx entspricht und man gleichzeitig den Anspruch auf ein Entgelt nach dieser Entgeltgruppe geltend machen. Mit dem Geltendmachen des höheren Entgelts hat mach auch gleichzeitig die Ausschlussfrst in Gang gesetzt.
Bei einer Eingruppierung nach E 13 musst (zumindest nach dem Allgemeinen Teil der Entgeltordnung) du eine Tätigkeit ausüben, für die eine wissenschaftliche Hochschulausbildung erforderlich ist. Darüber hinaus musst du
eine derartige abgeschlossene wissenschaftlicher Hochschulbildung haben oder über gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen verfügen.
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