Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Antrag auf Tätigkeitsbewertung - mehrmals stellen?
ReinersLicht:
Danke Leute, also bei uns wird das schon ordentlich gehandhabt. Gibts auch positive Erfahrungen?
MoinMoin:
--- Zitat von: ReinersLicht am 28.11.2023 12:15 ---Danke Leute, also bei uns wird das schon ordentlich gehandhabt. Gibts auch positive Erfahrungen?
--- End quote ---
Wenn es ordentlich gehandhabt würde, dann würdest du das Entgelt entsprechend deiner Eingruppierung bekommen.
Du bist aufgrund deiner auszuübenden Tätigkeiten immer korrekt eingruppiert.
Also kannst du gerne deinen Ag darauf hinweisen (und den Wisch Antrag nennen), dass du offensichtlich neue Aufgaben hast, die dazu führen, dass du anderes eingruppiert bist, als die Bezahlung es hergibt.
Oder aber das der Ag sich irrt mit seiner Einschätzung wie du eingruppiert bist.
Und ja, auch bei uns wird erst informell auf eine möglichen Eingruppierungs-Irrtum hingewiesen.
Aber nicht per Antrag, sondern per Email und cc an den PR.
Nit4:
Also bei uns dauert das gut ein Jahr vom formlosen Antrag bis zur finalen Entscheidung.
Sollte aber schon begründet sein und im Idealfall hat man auch gleich noch ein Statement der/des Vorgesetzten, dass dieser Antrag unterstützt wird.
MoinMoin:
--- Zitat von: Nit4 am 28.11.2023 18:28 ---Also bei uns dauert das gut ein Jahr vom formlosen Antrag bis zur finalen Entscheidung.
Sollte aber schon begründet sein und im Idealfall hat man auch gleich noch ein Statement der/des Vorgesetzten, dass dieser Antrag unterstützt wird.
--- End quote ---
Immerhin und das vorenthaltene Entgelt wird samt Zinsen nachgezahlt?
Nit4:
--- Zitat von: MoinMoin am 28.11.2023 18:31 ---Immerhin und das vorenthaltene Entgelt wird samt Zinsen nachgezahlt?
--- End quote ---
;D Nachgezahlt ja, aber Zinsen? Wer macht denn sowas?
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version