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JSZ und die Höhergruppierung .-(

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Johann:
In Summe müsstest du monatlich inkl. JSZ 89,43€ brutto mehr haben.
In der Stufe 6 werden es aber 406,20€ sein.

Insofern mag es dir heute noch nicht so viel bringen, aber in Zukunft durchaus.

Wobei ich mich schon frage, wie die Höhergruppierung von E8/3 nach E9a/3 funktioniert hat. Eigentlich hättest du in E9a/2 mit Garantiebetrag landen müssen.

DoB:

--- Zitat von: Johann am 29.11.2023 09:05 ---In Summe müsstest du monatlich inkl. JSZ 89,43€ brutto mehr haben.
In der Stufe 6 werden es aber 406,20€ sein.

Insofern mag es dir heute noch nicht so viel bringen, aber in Zukunft durchaus.

Wobei ich mich schon frage, wie die Höhergruppierung von E8/3 nach E9a/3 funktioniert hat. Eigentlich hättest du in E9a/2 mit Garantiebetrag landen müssen.

--- End quote ---

In 11/22 war schon E8/4 erreicht. Also passt es.

Mario Nette:

--- Zitat von: DoB am 29.11.2023 09:12 ---
--- Zitat von: Johann am 29.11.2023 09:05 ---In Summe müsstest du monatlich inkl. JSZ 89,43€ brutto mehr haben.
In der Stufe 6 werden es aber 406,20€ sein.

Insofern mag es dir heute noch nicht so viel bringen, aber in Zukunft durchaus.

Wobei ich mich schon frage, wie die Höhergruppierung von E8/3 nach E9a/3 funktioniert hat. Eigentlich hättest du in E9a/2 mit Garantiebetrag landen müssen.

--- End quote ---

In 11/22 war schon E8/4 erreicht. Also passt es.

--- End quote ---

Als Neuling im TVL dazu eine Zwischenfrage: Bei der Neueinstellung kann ich ja auf eine höhere Stufe in Form der Anerkennung der Berufserfahrung "bestehen". Kann man dann nicht auch bei der Höhergruppierung, auch wenn es wohl vorgesehen ist, dass man dann eine Stufe runter geht, nicht auch darauf bestehen, die Stufe beizubehalten?

Bestehen natürlich nicht in Form, dass ich ein Anrecht auf meine Forderung hätte, sondern in Form der Verhandlung. Man muss die Stelle bei Neuanstellung ja nicht annehmen und die Höhergruppierung kann man ja sicher ablehnen.

FearOfTheDuck:
Tariflich ist es nicht vorgesehen, bei einer HG über die Stufe zu verhandeln.

Bei Neueinstellung kanns du auch nicht auf BE "bestehen", sondern einschlägige BE "ist" und darüber hinaus musst du verhandeln.

Aber ja, beides kannst ablehnen.

MoinMoin:

--- Zitat von: FearOfTheDuck am 01.12.2023 06:49 ---Tariflich ist es nicht vorgesehen, bei einer HG über die Stufe zu verhandeln.

Bei Neueinstellung kanns du auch nicht auf BE "bestehen", sondern einschlägige BE "ist" und darüber hinaus musst du verhandeln.

Aber ja, beides kannst ablehnen.

--- End quote ---
Die einschlägige ist, auf die Anerkennung nicht einschlägiger BE kann (muss) man als förderliche Zeit bestehen.
Und die Mitnahme der Stufe ist tariflich nicht möglich, also kann es auch nicht verhandelt werden. Es kann nur eine Zulage nach 16.5 gefordert werden.

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