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Wechsel von Bund zu Land auf Angestelltenstelle möglich?

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Hauruck:
Hey,

ein Freund von mir, verbeamtet im höheren Dienst, möchte von Bund zu Land wechseln - weil bessere Entwicklungsperspektive, kürzerer Arbeitsweg. Er hat sich jetzt auf eine Angestelltenstelle beworben. Inhaltlich würde das gut zu ihm passen. Die Personalabteilung der ausschreibenden Stelle nahm jetzt Kontakt auf. Er soll nachfragen, ob sein derzeitiger Dienstherr offen für eine Abordnung wäre. Dann sei er ein aussichtsreicher Kandidat für die offene Stelle.

Fragen:
Kann der Dienstherr das einfach Verneinen und ihm damit Zugang zu einer besseren Stelle versperren, die für ihn mehr Entwicklungsmöglichkeit und Arbeit in dem Bereich vorsieht, in den er eigentlich lieber rein möchte?
Im Prinzip müsste das doch immer wieder passieren, dass Beamte abgeordnet werden mit dem Ziel, die neue Stelle ggf. auch dauerhaft zu übernehmen?

Aktuell ist er sich unsicher, ob er direkt seinen fachlichen Chef fragt, ob der so eine Abordnung befürworten würde. Oder sich eine Aussage von der Personalabteilung holt, ob die aufgeschlossen sind gegenüber Abordnungen oder eben nicht.

Ich würde es ihm jedenfalls gönnen, wenn er eine Chance hat, zumindest ins Bewerbungsgespräch zu gehen. Er möchte nicht den Beamtenstatus aufgeben für die ausgeschriebene Stelle - das tut sonst weh mit der Pension (aktuell ist er auf A13 mit Sprung auf A14 in den nächsten Jahren, ausgeschriebene Stelle ist E15).

Danke für Feedback!

Saxum:
Die Voraussetzungen der Abordnung sind in § 27 BBG festgehalten und eine "kann" Regelung. Mit dieser Fragestellung hat auch das BVerwG mit Beschluss vom 27. April 2021 – 2 VR 3/21 befasst. Da hier eines "Anspruchs auf Abordnung" fehlt, steht dem Dienstherrn ein weitgehender Ermessensspielraum zu.

Konkludent besteht kein unmittelbarer Anspruch auf Bewilligung der Abordnung. Gleichwohl hat der Dienstherr jeden Antrag auf Abordnung nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, der Beamte hat daher Anspruch auf ermessensfehlerfreie und rechtmäßige Entscheidung seines Antrags auf Abordnung. Jedoch ist bisher unstreitig, dass das Abordnungsermessen vorrangig dienstlichen Interessen dient.

In den meisten Fällen sollte eigentlich relativ problemlos der Abordnung zugestimmt werden, nur ein Anspruch besteht hierbei nicht. Daher ist hier aktiv das Gespräch zu suchen sicherlich ein sinnvoller erster Schritt. Wo man die Frage stellt ist relativ, wenn man es bei der Personalabteilung macht, wird diese ohnehin den Vorgesetzten kontaktieren zwecks der Zustimmung/Ablehnung.

Da ja nur nach Abordnungen gefragt wurde, aber man möge doch bitte die Versetzung nach § 28 Abs. 2 BBG beantragen, auch wenn hier das Einverständnis erforderlich ist, jedoch besteht hier zumindest der Anspruch darauf einen Antrag stellen zu können. Das muss man mit geeigneten Gründen flankieren wie z.B. familiäre Gründe, Arbeitsweg, soziales Umfeld etc. um die Fürsorgepflicht des Dienstherren anzusprechen bzw. es eher zugunsten des Antragstellenden zu kippen.

Die Alternative zur Abordnung oder Versetzung ist der Wechsel ins Angestelltenverhältnis unter Beibehaltung der Pensionsansprüche über die aktive Inanspruchnahme des Altersgeld des Bundes mit Entfall des Beamtenverhältnisses sowie der Beihilfe oder eben die Raubernennung durch die Landesbehörde - ob diese dabei mitziehen würde ist fraglich. Je "dringlicher" der Kandidat gewünscht wird, desto eher wäre eine Raubernennung denkbar. Nachteilig ist hier natürlich für die raubernennende Behörde, dass der Regel nach einer solchen Aktion kein Versorgungslastenausgleich stattfindet, aber die bisherigen im öD erdienten Zeiten natürlich voll berücksichtigungsfähig beim späteren Ruhestand sind.

Angelsaxe:
@Saxum Danke für den Beitrag!

Ist die Stelle für einen Angestellten ausgeschrieben? Dann kann die Behörde nicht einfach eine Raubernennung durchführen. Die Stelle müsste neu ausgeschrieben werden, dann für Beamte geöffnet. (Eigene Erfahrung)

Dann stellt sich - jedenfalls nach meiner Erfahrung - die Frage, ob die beteiligten Seiten sich beim Versorgungslastenausgleich einig werden. Auch hier eine eigene Erfahrung, da hat sich ein Versetzungsgesuch etwa ein Jahr hingezogen.

In jedem Fall würde ich als erstes meinen direkten Vorgesetzten ansprechen und um Mithilfe/Lösung bitten.

PhiSchu1088:
Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass mich niemand hat ziehen lassen (BMVg).

Die Personalbearbeiterin der aufnehmenden Behörde, meinte auch, dass es bei Bw, BPol & Zoll definitiv am schlimmsten ist.
Es wird gemauert und einfach keine Abordnung ausgestellt, keine Versetzungsverfügung noch gar nichts. Wird zu großen Teilen alles abgeschmettert.
Sie hat teilweise Einstellungsverfahren seit 2 Jahren am wickel, weil die v.g. Behörden Ihre beamten nicht ziehen lassen und klammern.

Als ich dann die Raubernennung, bzw. Entlassung beantragen und neu verbeamten ins Spiel brachte, sagte sie mir:
a) Raubernennung Bund zu Bund geht nicht und macht man auch nicht weil es Kratzer am Vertrauensverhältnis zueinander gibt
b) Von der Entlassungs hat Sie mir abgeraten mit dem Hinweis, dass wenn doch mal die Kacke aus irgendwelchen Gründen am Dampfen ist und dann eine Einstellung zurückgezogen werden muss (Haushalt, Einspruch eines anderen Beamten etc..) stehe ich da und habe erstmal gar nichts mehr.

Das ist jetzt zwar nicht Wechsel zum Land, aber mal einen Einblick dahingehend, dass kein Anspruch auf Versetzung besteht und die Behörden davon gebrauch machen.

Allerdings bin ich der Meinung irgendwo gelesen zu haben, dass wenn man sich auf eine Stelle bei einer anderen Behörde bewirbt die förderlich ist (höher Dotiert, etc.), dass dann der aktuelle Dienstherr sich nicht dagegen sperren kann, weil man den Leuten nicht die Karriere vermiesen kann.
Sollte es sogar noch soziale Gründe geben, dann habe ich für die Zukunft Hoffnung, da ich seit kurzem verheiratet bin.

Simba:
Er hat sich auf eine Stelle als TB beworben. Insbesondere bei den Ländern hänselt es sich dann i.d.R. um Stellen die Dauerhaft mit Tyb besetzt werden sollen.

Also Äpfel und Birnen.

Kein Dienstherr wird einen Beamten (ohne das Ziel der Versetzung) abordnen, damit er im Anschluss um Entlassung bittet und dann dort als TB beginnt.

Und eine Änderung der Ausschreibung mit Ausweitung auf Beamte ist mehr als unwahrscheinlich.

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