Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Wechsel von Bund zu Land auf Angestelltenstelle möglich?
FGL:
--- Zitat von: PhiSchu1088 am 29.11.2023 14:48 ---Allerdings bin ich der Meinung irgendwo gelesen zu haben, dass wenn man sich auf eine Stelle bei einer anderen Behörde bewirbt die förderlich ist (höher Dotiert, etc.), dass dann der aktuelle Dienstherr sich nicht dagegen sperren kann, weil man den Leuten nicht die Karriere vermiesen kann.
--- End quote ---
Da ist nichts dran. Auch wenn die neue Planstelle bei der aufnehmenden Behörde "höher dotiert" ist, kann die Ermessensentscheidung der "abgebenden" Behörde gegen die Abordnung / Versetzung ausfallen.
Hauruck:
Hey, Personalabteilung hat auf Rückfrage mitgeteilt, dass sie ihn auf gar keinen Fall gehen lassen werden.
Schade.
Bewerbung auf die ausgeschriebene Stelle wurde daraufhin zurückgezogen. Aber schon übel, dass du keine Chance hast, dich nochmal zu verändern. Und aus dem Beamtenstatus wollte er halt auch nicht mehr raus. Dumm gelaufen.
Simba:
Die Stelle ist sucht einen TB. Das ist er nicht.
Er kann um Entlassung bitten und da anfangen.
Aber die Stelle ist doch nicht das was er möchte, von daher eh uninteressant was sein Dienstherr sagt!
Bei mir hat der Dienstherr auch mehrfach abgelehnt, aber nach weiterem penetranten bewerben und sammeln von Zusagen hat man mich 3J später doch ziehen lassen.
tochris06:
--- Zitat von: FGL am 30.11.2023 13:37 ---
--- Zitat von: PhiSchu1088 am 29.11.2023 14:48 ---Allerdings bin ich der Meinung irgendwo gelesen zu haben, dass wenn man sich auf eine Stelle bei einer anderen Behörde bewirbt die förderlich ist (höher Dotiert, etc.), dass dann der aktuelle Dienstherr sich nicht dagegen sperren kann, weil man den Leuten nicht die Karriere vermiesen kann.
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Da ist nichts dran. Auch wenn die neue Planstelle bei der aufnehmenden Behörde "höher dotiert" ist, kann die Ermessensentscheidung der "abgebenden" Behörde gegen die Abordnung / Versetzung ausfallen.
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Sofern die Behörde regelmäßig bei vorherigen Fällen zugestimmt hat, geht das Ermessen gegen Null. Selbstbindung der Verwaltung. Und man kann davon ausgehen, dass es genug solcher Fälle in jeder Behörde gibt.
Simba:
--- Zitat von: tochris06 am 02.12.2023 00:24 ---
--- Zitat von: FGL am 30.11.2023 13:37 ---
--- Zitat von: PhiSchu1088 am 29.11.2023 14:48 ---Allerdings bin ich der Meinung irgendwo gelesen zu haben, dass wenn man sich auf eine Stelle bei einer anderen Behörde bewirbt die förderlich ist (höher Dotiert, etc.), dass dann der aktuelle Dienstherr sich nicht dagegen sperren kann, weil man den Leuten nicht die Karriere vermiesen kann.
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Da ist nichts dran. Auch wenn die neue Planstelle bei der aufnehmenden Behörde "höher dotiert" ist, kann die Ermessensentscheidung der "abgebenden" Behörde gegen die Abordnung / Versetzung ausfallen.
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Sofern die Behörde regelmäßig bei vorherigen Fällen zugestimmt hat, geht das Ermessen gegen Null. Selbstbindung der Verwaltung. Und man kann davon ausgehen, dass es genug solcher Fälle in jeder Behörde gibt.
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Na ja, das ist auch eher ein Trugschluss!
Bei meiner Ex-Behörde verfuhr man so:
hD Wechsel = kein Problem. 1J Vorlauf meist. Abordnung mit dem Ziel der Versetzung? Kein Problem.
gD Wechsel = mit einigen Verhandlungen über das Ministerium wohlgemerkt verbinden! 2-3J. Vorlauf meist.
Abordnung mit dem Ziel der Versetzung? Meist möglich nach Verhandlungen und Androhung feindlicher Übernahme.
mD Wechsel = absolute Katastrophe. Meistens absolute Verzweigungshaltung. WENN überhaupt zugestimmt wird, dann 2-3J Vorlauf meist. Abordnung mit dem Ziel der Versetzung? Absolut ausgeschlossen! Nur direkte Versetzung! Ansonsten bitte um Entlassung ( halt eher schon mit feindlicher Übernahme)
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