Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Laborant E9a
MeinerEiner:
--- Zitat von: Tiffy am 02.12.2023 16:37 ---
--- Zitat von: MeinerEiner am 02.12.2023 15:21 ---
Von der Grundsicht her, sollte ein Laborant der auch SSB ist, auch dafür gerecht entlohnt werden
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Welche Wertigkeit (im Sinne einer EG) würdest Du der SSB-Funktion, ungeachtet etwaiger Zeitanteile, denn zuordnen?
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EG 9a bis E14
Faunus:
--- Zitat von: Tiffy am 02.12.2023 12:04 ---Das sind dann aber eben Leute, die nicht mehr im Laborantenteil, sondern im Assistententeil geführt werden. Es erfolgt dort dann also ein Wechsel in einen anderen Teil der Eingruppierungsordnung und das ist alles andere als ein Standardvorgang, sondern eher eine Ausnahme von der Regel. Normalerweise sind Laboranten mit einschlägigen Tätigkeiten im Laborantenteil mit EG 5-7 zu verorten. Ich bin ja auch Laborantin in einem großen Haus und kann aus Jahrzehnten Erfahrung berichten, dass sich grundsätzlich alle Laboranten in Funktionen wähnen, die eine Überführung in den Assistententeil unbedingt und auf jeden Fall rechtfertigen. Genauso wie alle Hausmeister sich eigentlich eher im Handwerkerteil, alle Handwerker sich im Meister- oder Technikerteil, alle Sachbearbeiter sich im Leitungsteil und alle Abteilungsleiter sich eher im Rang des Präsidenten sehen...
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Ist der Unterschied historisch bedingt oder lässt sich das irgendwie erklären, dass eine 2-Jährige Schulausbildung gegenüber einer 3,5-jährigen dualen Ausbildung wertiger sein soll?
Wie wird sowas begründet?
Adler9810:
Ich bin als Laborant (3,5 Jahre Ausbildung) nur in E5 eingestuft, während mein Kollege nach der Ausbildung E8 eingruppiert wurde. Wir haben die gleiche Ausbildung gemacht und arbeiten beide im ÖD.
Habe ich hier Möglichkeiten eine Höhergruppierung zu erreichen ?
Wir haben annähernd die gleichen Tätigkeiten und für mich ist das natürlich sehr ärgerlich 3 Stufen drunter zu stehen.
Danke schon mal
cyrix42:
Die Eingruppierung erfolgt (i.W.) nicht nach Eigenschaften der Person, sondern nach den dauerhaft übertragenen auszuübenden Tätigkeiten. Auch der promovierte Ingenieur würde nur die EG 1 erhalten, wenn er als Beikoch Gemüse zu schnippeln hätte...
Insofern ist eine Höhergruppierung dann angezeigt, wenn man dir Aufgaben einer höheren Wertigkeit überträgt. In der Entgeltordnung (Anlage A zum TV-L) findest du, welche Tätigkeiten in welche Entgeltgruppe führen.
MeinerEiner:
--- Zitat von: Adler9810 am 11.12.2023 14:02 ---Ich bin als Laborant (3,5 Jahre Ausbildung) nur in E5 eingestuft, während mein Kollege nach der Ausbildung E8 eingruppiert wurde. Wir haben die gleiche Ausbildung gemacht und arbeiten beide im ÖD.
Habe ich hier Möglichkeiten eine Höhergruppierung zu erreichen ?
Wir haben annähernd die gleichen Tätigkeiten und für mich ist das natürlich sehr ärgerlich 3 Stufen drunter zu stehen.
Danke schon mal
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Du kannst aus reiner Neugier deine ÜBERTRAGENEN Tätigkeiten mit denen des Kollegen vergleichen und wirst vielleicht feststellen, dass sie identisch sind oder bestimmte Unterschiede aufweisen. An deiner Eingruppierung ändert das nichts und diese kann abschließend nur gerichtlich festgestellt werden. Dein Kollege ist eventuell auch ganz woanders eingruppiert und bekommt mehr oder weniger Geld dafür. Arbeitgeber nehmen sich vorbildlich gerne mehr Spielraum als ihnen zusteht.
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