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Lohnt sich der Angestelltenlehrgang 1 noch?

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MoinMoin:

--- Zitat von: clarion am 04.12.2023 13:31 ---EGO zum TV-L, Teil 1, Allgemeine Verwaltung,  es gibt keine E7. Jedenfalls sehen unsere HR das so und zahlen unseren Rechtsanwalt- und Notargehilfen und Bürokaufleuten E6 statt E8, die unsere Verwaltungsfachangestellten bekommen. Geklagt hat bisher keiner

Das finden unsere E6er doof, die meisten machen auch den AL1.

Und mal davon ab, die einzigen Stellenausschreibungen mit guten Bewerberpool sind E6 Ausschreibungen.

--- End quote ---
Ist mir schon klar das es dort keine EG7 gibt.
Aber trotzdem ist man dann in der EG7.
Aber wenn man es mit sich machen lässt, und es nur doof findet, weil der Ag eine andere falsche Rechtsmeinung vertritt, ok, selber Schuld.

RsQ:
Braucht man den AL 1 wirklich zwingend (also inhaltlich)? Gerade wenn jemand gewisse Vorkenntnisse hat (kaufmännisch oder ähnliches) sind doch Stellen in E6/E7/E8 durchaus mit Einarbeitung und "Gesetze lernen" zu schaffen?!

MoinMoin:
Fragst du inhaltlich oder triflich?

RsQ:

--- Zitat von: MoinMoin am 04.12.2023 22:15 ---Fragst du inhaltlich oder triflich?

--- End quote ---
Inhaltlich.

clarion:
Ja und nein. Das meiste geht nach Einarbeitung auch ohne den AL1. Manchmal ist es in der Verwaltung aber doch hilfreich  zu wissen was ein Verwaltungsakt und eine Rechtsbehelfsbelehrung ist, wie man Fristen berechnet  etc.

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