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[Allg] Freizeitausgleichsabzug trotz Krankheit rechtens?
Umlauf:
Ja, das ist wie geschrieben rechtlich so.
Bei uns kann man sich einen eventuellen 2. genommenen Gleitzeittag zurückholen, wenn man noch am Vortag eine Mail schreibt. Good Will Regelung
Saxum:
Das ist selbstverständlich möglich, wenn der Arbeitgeber/Dienstherr es so anbietet. Alles was den Beschäftigten "zugute kommt" ist grundsätzlich nicht verboten. Solche Good Will Regelungen sind natürlich super.
Johann:
--- Zitat von: Saxum am 11.12.2023 10:17 ---Das ist selbstverständlich möglich, wenn der Arbeitgeber/Dienstherr es so anbietet. Alles was den Beschäftigten "zugute kommt" ist grundsätzlich nicht verboten. Solche Good Will Regelungen sind natürlich super.
--- End quote ---
Bei uns wurde ein Freizeitausgleichstag mit allem Drumherum bis vor wenigen Jahren noch genauso wie ein Urlaubstag behandelt. Dann kam ein Schreiben vom Finanzministerium und seitdem ist ein Freizeitausgleichstag mit Erkrankung ein verlorener Tag. Freizeitausgleich diene ja nicht der Erholung und müsse daher auch nicht nachgeholt werden.
Umlauf:
--- Zitat von: Johann am 11.12.2023 11:59 ---
--- Zitat von: Saxum am 11.12.2023 10:17 ---Das ist selbstverständlich möglich, wenn der Arbeitgeber/Dienstherr es so anbietet. Alles was den Beschäftigten "zugute kommt" ist grundsätzlich nicht verboten. Solche Good Will Regelungen sind natürlich super.
--- End quote ---
Bei uns wurde ein Freizeitausgleichstag mit allem Drumherum bis vor wenigen Jahren noch genauso wie ein Urlaubstag behandelt. Dann kam ein Schreiben vom Finanzministerium und seitdem ist ein Freizeitausgleichstag mit Erkrankung ein verlorener Tag. Freizeitausgleich diene ja nicht der Erholung und müsse daher auch nicht nachgeholt werden.
--- End quote ---
So war es bei uns (Bundesbehörde) ebenso.
Die Personalverwaltung findet das Vorgehen auch nicht toll, aber wenn es aus dem Ministerium unmissverständlich so kommt, ist es so.
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