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Tarifrunde TV-L 2023 - Tarifergebnis Diskussion
Daniel82:
Wie sieht es denn mit stufengleicher Höhergruppierung aus, gilt die nur für bedienstete im straßenbau?
TZSteinbock:
--- Zitat von: Daniel82 am 09.12.2023 17:52 ---Wie sieht es denn mit stufengleicher Höhergruppierung aus, gilt die nur für bedienstete im straßenbau?
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Natürlich ...
Sithlord:
Ich bin hier neu als gehörloser Beschäftige nach TV-L.
Aufgrund meiner Gehörlosigkeit schreibe ich kein Deutsch perfekt ;)
Zu dem Ergebnis sage ich. das ist bestes Tarifergebnis seit Jahren abgesehen aber nur ein Jahr Nullrunde 10/2023-10/2024, trotzdem ingesamtes super Ergebnis für uns.
Daniel82:
--- Zitat von: Pelikan am 09.12.2023 17:29 ---
--- Zitat von: Michael12345 am 09.12.2023 16:29 ---
--- Zitat von: Pelikan am 09.12.2023 16:14 ---Also ich bin zufrieden. Es hätte deutlich schlimmer kommen können.
Aber mit einem Abschluss von 11% (also über dem TVÖD-Abschluss) hätte ich NIE gerechnet!
Und auch wenn es die höheren Zahlungen erst in ca. 1 Jahr geben wird, sollte man auch mal lernen dankbar zu sein, und das bin ich auf jeden Fall! Haben ja andere Leute für mich verhandelt.
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Sind Sie dumm oder Verdifunktionär?
Stopp, das kommt zum gleichen Ergebnis.
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Weder noch - was hast du denn für ein Ergebnis vermutet?
Klar ist es blöd, dass es im 1. Jahr eine Nullrunde gibt, zumindest gibt es aber die Monatszahlungen.
Wie hätte denn das Ergebnis sein sollen?
Die Gewerkschaften sind doch schon mit den Forderungen in die Verhandlungen gegangen, die jetzt großteils umgesetzt wurden (mit Ausnahme der Stadtstaatenzulage, die aus meiner Sicht aber auch unfair gewesen wäre).
Was wäre denn für dich das passende Ergebnis gewesen?
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Du bringst es doch schon auf den Punkt, die Nullrunde ist das Problem , denn so werden wir immer ein Jahr dem TVÖD hinterher hinken. Wenn du das dann mal hochrechnest, kommen da ein paar tausend Euro bei rum.
Johann:
--- Zitat von: Daniel82 am 09.12.2023 17:52 ---Wie sieht es denn mit stufengleicher Höhergruppierung aus, gilt die nur für bedienstete im straßenbau?
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Ja und nur für den Fall, dass durch die Anpassung der Entgeltordnung eine Höhergruppierung erfolgt. Stufenlaufzeiten gehen trotzdem flöten.
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