Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Tarifrunde TV-L 2023 - Tarifergebnis Diskussion
HammerImaSchon:
--- Zitat von: Börliner am 09.12.2023 14:57 ---
--- Zitat von: HammerImaSchon am 09.12.2023 14:33 ---
--- Zitat von: TV-Ler am 09.12.2023 14:10 ---
--- Zitat von: dregonfleischer am 09.12.2023 14:05 ---was ist mit der stadtstattenzulage warum kann verdi das nicvht vernunftig ausdruecken in ihrer press mitteilung
--- End quote ---
Die Hauptstadtzulage wird tarifiert und für Bremen und Hamburg gibt's eine Gesprächszusage für "Mitte 2025".
--- End quote ---
Das klingt großartig!! ;D
Die Berliner Stiftung bei der ich arbeite ist nämlich bislang der Auffassung, dass es die Hauptstadtzulage nur für die Angestellten der unmittelbaren Landesverwaltung gibt ...
--- End quote ---
Ist halt die Frage, ob es dann für alle gezahlt wird ::)
--- End quote ---
Soweit ich weiß basiert die Hauptstadtzulage bislang auf dem §74a Bundesbesoldungsgesetz - für Beamte) bzw. findet dank dem Finanzsenator diese Regelung auch Anwendung für Tarifbeschäftigte der unmittelbaren Landesverwaltung. Sprich: Bislang war die Hauptstadtzulage nicht Teil des TV-L.
Wenn diese jetzt nun fester Bestandteil des TV-L (für Berlin, und später weitere Stadtstaaten) wird, dann müsste die Zulage wohl auch an alle Beschäftigten gezahlt werden, die nach TV-L angestellt sind ... auch in der mittelbaren Landesverwaltung.
Es sei denn natürlich im Kleingedruckten findet sich die ein oder andere Ausnahmeregelung für bestimmte Institutionen. Oder es wird eine KANN-Regelung für bestimmte Kreise (="muss man ja nicht zwingend, darum machen zahlen wir die nicht").
Bleibt wohl abzuwarten, was dann in der neuen Fassung des Tarifvertrages genau drinne stehen wird
yogiii:
Diese Einigung ist so ultraschlecht.
Das sind quasi 2 Jahre Nullrunde. 2 Jahre!
Und als Ausgleich dafür gibt es 3.000,00 € gestückelt....über den Zeitraum betrachtet und entsprechend diskontiert ist das ein verbessertes Weihnachtsgeld, welches ich als Landesbeamter nicht bekomme.
Bei der historischen Inflation der letzten beiden Jahre. Und dann bei einer Laufzeit von 25(?) Monaten noch in die Zukunft. Ich könnte richtig kotzen.
Als verbeamteter Lehrer gibt es für mich keine Möglichkeit in der PW. Ich bin seit über 10 Jahren in einer Gewerkschaft. Und wenn dann diese schlechte Einigung als toll verkauft wird, frage ich mich wieso. Ich überlege wirklich auszutreten.
Der einzige Grund drin zu bleiben wäre dienstliche Rechtsberatung und die Schlüsselversicherung. Ich bin echt sprachlos.
chris9n:
Kommen die 5,5% nur auf das Grundgehalt oder auch auf Außendienstzulage, Strukturzulage und Kinderzulage?
TV-Ler:
--- Zitat von: Alitalia am 09.12.2023 15:13 ---
--- Zitat von: TV-Ler am 09.12.2023 15:05 ---
--- Zitat von: Alitalia am 09.12.2023 14:56 ---
--- Zitat von: TV-Ler am 09.12.2023 13:51 ---
--- Zitat von: SvenL1975 am 09.12.2023 13:48 ---Die 1800€ "für Dezember" kommen dann ungefähr zu Ostern, oder?
--- End quote ---
Die kommen im Dezember!
--- End quote ---
Dir ist schon klar, dass die neuen Entgelttabellen auch erst in die Abrechnungssoftware implementiert werden muss? Noch dazu kommt schlichtweg, dass die gewiss diese Woche Eingabeschluss haben. Auch hier wird mal wieder Quark in den Medien verbreitet, es fehlt schlichtweg das Wort "rückwirkend".
--- End quote ---
Geld kann man nicht rückwirkend auszahlen...
...um die 1800€ IAP noch im Dezember 2023 auszahlen zu können, besteht keinerlei Notwendigkeit, die ab November 2024 gültigen Tabellenentgelte bereits in die Abrechnungssoftware implementiert zu haben.
Um die Auszahlung noch im Dezember 2023 bewirken zu können, braucht es lediglich den Willen dazu - allenfalls die Erklärungsfrist könnte noch einen Strich durch die Rechnung machen...
--- End quote ---
Oh welch ein Kor.......... ja natürlich faktisch nicht, aber man erhält es verspätet für diesen Monat.
Die Tabellenwerke an sich nicht, aber du musst die 1800€ ja dennoch ins System bringen. Man kann für die ganzen Beschäftigten ja keine manuellen Eingaben jeweils durchführen, und ein "einmal Kelle für alle" geht auch nicht, da ja wieder Teilzeitfaktoren bedacht werden müssen, Azubis bekommen auch keine 1800€, studentische Hilfskräfte sowieso nicht. Wenn man nach dem Abrechnungsschluss liegt kann man das zudem sowieso wenn überhaupt noch als Abschlag zahlen.
--- End quote ---
Entschuldige, das ich dich korrigierte...
...aber Unklarheit im Ausdruck lässt auf Unklarheit im Denken schließen.
Ich sehe gerade das es für den TV zur IAP keine Erklärungsfrist gibt und das die IAP "zum frühest möglichen Zeitpunkt" ausgezahlt werden soll.
Nachdem die TdL in ihrer Pressemitteilung betont hat, daß die Zustimmung zum Ergebnis u.a. deshalb möglich war, weil die Kosten über 3 Jahre verteilt werden können, wird seitens der Länder ein erheblicher Wille vorhanden sein, die 1800€ noch 2023 zur Auszahlung zu bringen.
TZSteinbock:
Das die Gewerkschaften sich immer auf diese IAP- Spielereien einlassen zeigen nur ihre Schwäche. Perfide wird es dadurch, dass es als gutes Ergebnis verkauft wird. Damit sind die 7 % Reallohnverlust in 2023 besiegelt. Die erwartbare lnflation der Jahre 2024 und 2025 in Höhe von 8 % frisst dann den Abschluss vollends auf...
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version