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[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
HABICHThatzweiH:
--- Zitat von: Angelsaxe am 30.01.2024 11:30 ---
--- Zitat von: HMeder am 30.01.2024 10:19 ---Ok, dann könnte es für die Beamten ja dieser Wert werden oder sehe ich das falsch? Und weiß jemand, wie sich dieser Wert errechnet (nur interessehalber)?
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So ganz grob: überall 200 drauf und aus der Erhöhung die prozentuale Steigerung mitteln. Ein mathematisch betrachtet recht simpler Vorgang.
Der Prozentsatz wird auch für die Erhöhung der (Familien-)Zulagen verwendet.
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Das ist genau die Variante, die vermutlich BW angewendet hat. Deswegen kommen da nur 3,6 % raus, weil die Besoldungstabellen ja insgesamt höhere Grundgehälter als im TVL haben. Die reale prozentuale Verteilung der Beamten auf die einzelnen Besoldungsgruppen wird dabei natürlich vollkommen außer Acht gelassen. Bin gespannt was in Bayern rauskommt.
Angelsaxe:
Ich weiß nicht was man in BW gerechnet hat. Die 4,76% kommen aus der Durchschnittserhöhung der um 200 € angehobenen TVL-Entgelter. In Sachsen hat man genau diesen Wert angesetzt um möglichst verfassungskonform zu agieren. Wenn man in Bayern schlau ist, wird man das vermutlich ebenso tun.
Das mag für untere besoldungsgruppen blöd sein, ist aber meiner bescheidenen Meinung nach abschluss- und verfassungskonform. Da hätte man beim Abschluss dran denken müssen.
Admin:
--- Zitat von: Meierheim am 29.01.2024 17:19 ---Ich bin mir aber nicht sicher, ob man in Bayern in der Übersichtstabelle bei der Übertragung dann auch ein "s" stehen haben will.
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Das grüne "w" für wirkungsgleiche Übertragung gibt's diese Besoldungsrunde nur für
01.11.2024: +200 EUR, Zulagen und Familienzuschlag: +4,76%
01.02.2025: +5,5%
(Mindesterhöhungsbetrag spielt bei den Beamten bei diesen Erhöhungen keine Rolle)
Warum +4,76%? https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/tr/2023/mindesterhoehungsbetrag.html
Beim "w" für Wirkungsgleich geht es auch nicht um Fairness. Über die Festlegung der 4,76% durch die Tarifparteien läßt es sich treffend streiten. Es geht lediglich um eine wirkungs- und zeitgleiche Übertragung des Tarifergebnisses.
Admin:
--- Zitat von: Helli04 am 30.01.2024 08:21 ---Zumal es ja so ist, dass je nach Höhe der prozentualen Erhöhung aus dem „s“ für die höheren Besoldungsgruppen ein „b“ wird und das „s“ somit pauschal ja nicht stimmt.
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Sachsen ändern wir evt. noch in einen neuen gelben Eintrag "geringe Abweichungen" oder "einige Tabellenwerte besser, andere schlechter als Tarif"
Malkav:
--- Zitat von: Admin am 30.01.2024 12:03 ---Über die Festlegung der 4,76% durch die Tarifparteien läßt es sich treffend streiten. Es geht lediglich um eine wirkungs- und zeitgleiche Übertragung des Tarifergebnisses.
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Der Wert wurde ja nur angegeben, damit klar ist um wie viel sich Zulagen etc. erhöhen. Hier hätte man ja sonst für jede der genannten Positionen einen eigenen Festbetrag definieren müssen.
Aus dem verlinkten Dokument ersehe ich nirgendwo, dass die Arbeitnehmerseite das in irgendeiner Weise als Grundlage für die Besoldungsanpassungsgesetze der Länder verstanden wissen wollte. Dass Finanzminister:innen Informationen liebend gerne absichtlich falsch verstehen, weiß das BVerfG ja auch nur zu gut.
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