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[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
Zugroaster:
--- Zitat von: Ozymandias am 01.02.2024 14:07 ---Was für ein Gesülze. Amtsangemessen bedeutet eben auch, dass jemand in höheren Besoldungsgruppen einen anderen Warenkorb hat, als die niedrigeren Besoldungsgruppen.
--- Zitat ---Zwar wirkt sich die hohe Inflation auch auf höhere Besoldungsgruppen aus; dies je-
doch nicht in einem den unteren und mittleren Besoldungsgruppen vergleichbaren
Maße.
--- End quote ---
Genau solche Argumentationen sind m.E. nicht sachlich begründet, damit würde jeder Schüler bei einer Erörterung durchfallen. Ökonomisch dürfte der Schaden bei den höheren Besoldungsgruppen sogar noch höher sein.
--- End quote ---
Ich hoffe mir ist die Ironie nicht einfach nur entgangen, aber ich frage trotzdem mal:
Findest du nicht, dass schwindende Kaufkraft für untere Besoldungsgruppen mehr Auswirkungen hat als für höhere?
Dass der Warenkorb je nach Gehaltsklasse angepasst werden soll ist zudem das lustigste was ich seit langem gelesen habe.
Ich hoffe du bist kein Deutschlehrer, der tatsächlich Erörterungen beurteilen darf :-[
untersterDienst:
Wenn man das liest... für die vergangenen zwei Jahre... Ja, schön! und das Jahr 2024 hinzugerechnet macht das: 3000/36= 83,33€! Für die vergangen Jahre natürlich zinslos.
websgeisti:
Im bayerischen Gesetzentwurf wird argumentiert, dass das Abstandsgebot eingehalten wird, da der Abstand zwischen zwei Besoldungsgruppen in den letzten fünf Jahren um weniger als 10% abgeschmolzen wurde.
Die maximale Abschmelzung beträgt 7,69%.
Meierheim:
--- Zitat von: untersterDienst am 01.02.2024 14:32 ---Wenn man das liest... für die vergangenen zwei Jahre... Ja, schön! und das Jahr 2024 hinzugerechnet macht das: 3000/36= 83,33€! Für die vergangen Jahre natürlich zinslos.
--- End quote ---
Macht bei A 15 1,3% Steigerung bei 13% Inflation. Es war doch von Inflationsausgleich die Rede.
Helli04:
--- Zitat von: Admin am 01.02.2024 12:28 ---…..Allerdings entfällt offenbar eine Erhöhung der Familienzuschläge und Zulagen zum 01.11.2024. Damit wäre es nach unserer Einschätzung keine wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses.
…
--- End quote ---
Ja, das sieht tatsächlich so aus.
Würde mich nicht wundern, wenn das ein abgekartetes Spiel mit BBB und anderen Verbänden ist und diese dann die Erhöhung der Zulagen als „Verhandlungserfolg“ im „Beteiligungsverfahren“ verkaufen können.
War letztens auch so bei der Neufassung der Familienzuschläge.
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