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[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern

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websgeisti:

--- Zitat von: Goldene Vier am 02.02.2024 14:04 ---Die inzwischen zurückgehende Inflation wird bzw.  soll durch die entsprechenden Zahlungen bis Oktober 2024 ausgeglichen, ab 11.2024 ist aber Gehaltsanpassung vorgesehen, die sich an den vom BVerfG aufgestellten Parametern messen lassen muss…. Da ist die Inflationsrate nur ein Teil der Betrachtung…..die Einhaltung des Abstandsgebotes ein weitere Teil….

--- End quote ---

Die Bayerische Staatsregierung hat das auch berücksichtigt und festgestellt, dass das Abstandsgebot eingehalten wird. Dies liegt daran, da die Abstände in den letzten fünf Jahren kumuliert nur um 7,69% abgeschmolzen wurden. Dort wird dargelegt, dass die Abstände nur um maximal 10% in fünf Jahren verringert sein dürfen. Die entsprechende Tabelle habe ich bereits hier zwei Seiten zurück beigefügt.

Zugroaster:

--- Zitat von: Cosmas am 02.02.2024 13:20 ---
--- Zitat von: Helli04 am 02.02.2024 13:03 ---[...] kann das Thema somit ziemlich objektiv betrachten  ;D.

--- End quote ---
Und wo hast du die Thematik jetzt objektiv betrachtet?
Du nimmst Dinge an, die auch noch einen verdammt frechen Unterton haben und verkaufst das als "objektiv".

Es geht doch gerade darum, dass sich jemand die "Aldi-Butter" nicht mehr leisten kann (übertrieben gesagt), während jemand, der sich die "Marken Bio-Butter" leistet durchaus die Option hat sich auch günstigere Produkte zu holen, wenn es "knapp" wird. Was wäre denn die Alternative zur "Aldi-Butter"? Mülltonne? Verzichten?

Was du ansprichst sind "Luxusprobleme" und ist eine ganz andere Thmatik. "Objektiv betrachtet"... Tzz...

--- End quote ---

Eigentlich unfassbar, dass man sowas noch erklären muss. Da fehlt teilweise einfach der Blick für die Lebensrealitäten. Bzw der Wille diese auch wirklich anzunehmen, wenn sie nicht der eigenen Situation entsprechen. Oder hier sind einfach nur Trolle im Einsatz, die uns auseinanderdividieren sollen.

Und das sage ich als jemand, der kein Problem damit hat über die Runden zu kommen, sondern sich zur Thematik eigentlich genüsslich zurücklehnen könnte.

Goldene Vier:

--- Zitat von: websgeisti am 02.02.2024 14:12 ---
--- Zitat von: Goldene Vier am 02.02.2024 14:04 ---Die inzwischen zurückgehende Inflation wird bzw.  soll durch die entsprechenden Zahlungen bis Oktober 2024 ausgeglichen, ab 11.2024 ist aber Gehaltsanpassung vorgesehen, die sich an den vom BVerfG aufgestellten Parametern messen lassen muss…. Da ist die Inflationsrate nur ein Teil der Betrachtung…..die Einhaltung des Abstandsgebotes ein weitere Teil….

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Die Bayerische Staatsregierung hat das auch berücksichtigt und festgestellt, dass das Abstandsgebot eingehalten wird. Dies liegt daran, da die Abstände in den letzten fünf Jahren kumuliert nur um 7,69% abgeschmolzen wurden. Dort wird dargelegt, dass die Abstände nur um maximal 10% in fünf Jahren verringert sein dürfen. Die entsprechende Tabelle habe ich bereits hier zwei Seiten zurück beigefügt.


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Es ging um die Aussage, dass der Sockelbetrag eine Inflationskompensation ist…. Das ist nur bedingt zielführend… Zum Abstandsgebot an sich und den ständigen Verstößen gegen Verfassungsrecht und die Untätigkeit des BVerfG erspare ich mir entsprechende Ausführungen…

BeamteMeUpScotty:

--- Zitat von: Zugroaster am 02.02.2024 14:12 ---Eigentlich unfassbar, dass man sowas noch erklären muss. Da fehlt teilweise einfach der Blick für die Lebensrealitäten. Bzw der Wille diese auch wirklich anzunehmen, wenn sie nicht der eigenen Situation entsprechen. Oder hier sind einfach nur Trolle im Einsatz, die uns auseinanderdividieren sollen.

--- End quote ---

Ich habe den Eindruck, hier reden zwei Gruppen massiv aneinander vorbei.

Gruppe A sieht die "Bezügeanpassung" als reine/hauptsächliche Inflationskompensation.

Gruppe B geht es nach meinem Verständnis mehr darum, dass durch die Sockelbeträge, die Unterschiede zwischen den einzelnen Besoldungsstufen immer weiter abschmelzen und sehen dadurch die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht erfüllt.

Das eine hat mMn. nichts mit dem anderen zu tun. Bitte, schlagt euch nicht die Köpfe hierüber ein, dass ist doch genau das was die Arbeitgeber wollen. Herrscht Zwietracht in der arbeitenden Bevölkerung kann man sich "oben" noch viel mehr rausnehmen, als man es eh schon kann. Nur gemeinsam können wir stark sein!

Sieht man sich den bay. Gesetzesentwurf so an, ist man direkt versucht zu sagen, dass man euch Bayern schön "angeschmiert" hat. Wo die Zulagenerhöhung bei einer zeit- und wirkungsgleichen Anpassung abgeblieben ist, wissen die Götter...  :o

Dokumentenfahrer:

--- Zitat von: BeamteMeUpScotty am 02.02.2024 18:43 ---
--- Zitat von: Zugroaster am 02.02.2024 14:12 ---Eigentlich unfassbar, dass man sowas noch erklären muss. Da fehlt teilweise einfach der Blick für die Lebensrealitäten. Bzw der Wille diese auch wirklich anzunehmen, wenn sie nicht der eigenen Situation entsprechen. Oder hier sind einfach nur Trolle im Einsatz, die uns auseinanderdividieren sollen.

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Ich habe den Eindruck, hier reden zwei Gruppen massiv aneinander vorbei.

Gruppe A sieht die "Bezügeanpassung" als reine/hauptsächliche Inflationskompensation.

Gruppe B geht es nach meinem Verständnis mehr darum, dass durch die Sockelbeträge, die Unterschiede zwischen den einzelnen Besoldungsstufen immer weiter abschmelzen und sehen dadurch die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht erfüllt.

Das eine hat mMn. nichts mit dem anderen zu tun. Bitte, schlagt euch nicht die Köpfe hierüber ein, dass ist doch genau das was die Arbeitgeber wollen. Herrscht Zwietracht in der arbeitenden Bevölkerung kann man sich "oben" noch viel mehr rausnehmen, als man es eh schon kann. Nur gemeinsam können wir stark sein!

Sieht man sich den bay. Gesetzesentwurf so an, ist man direkt versucht zu sagen, dass man euch Bayern schön "angeschmiert" hat. Wo die Zulagenerhöhung bei einer zeit- und wirkungsgleichen Anpassung abgeblieben ist, wissen die Götter...  :o

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Ich stimme dir dabei grundsätzlich zu, allerdings stößt mir sehr auf, wenn von "Inflationskomponenten" geschrieben wird, da dies im Bezug auf das Gesamtbesoldungsgefüge schlichtweg zu kurz gedacht und nicht korrekt ist.
Doch dies ist Thema der amtsangemessenen Alimentation und dazu gibt es andere Threads und in diesem Jahr hoffentlich entsprechende Urteile des BVerG.

Für mich persönlich ist bezogen auf den Gesetzentwurf der zentrale Kritikpunkt die nicht erfolgte Erhöhung der allg. Zuschläge zum 01.11. eine Frechheit.
Da werden einfach 4,76% nicht erhöht und dies ist auch kaum oder gar nicht begründet.

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