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[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern

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SwenTanortsch:
Gern geschehen, unterster Dienst - zugleich müssen wir davon ausgehen, dass mindestens ein Drittel der Bayerischen Staatsregierung die "neue Formel" des Bundesverfassungsgerichts präzise kennt,  da sie Volljuristen sind. Da es sich bei Art. 3 GG um "einen der vielleicht schwierigsten Rechtssätze des Grundrechtskatalogs" handelt und er als "Fundamentalnorm der Gerechtigkeit" gilt (Nußberger, in: Sachs-Battis, GG, 8. Aufl., 2018, Art. 3, Rn. 1 und 4), muss gleichzeitig vorausgesetzt werden, dass die anderen zwei Drittel sich aus ihrer herausgehobenen politischen Verantwortung heraus ebenfalls grundlegend mit dem allgemeinen Gleichheitssatz spätestens im Zuge der Verantwortung ihres jeweiligen Hauses für die Erstellung von Gesetzentwürfen beschäftigt haben bzw. sich entsprechend von den Juristen in ihrem jeweiligen Haus haben hinreichend aufklären lassen. Denn alles andere ließe sich vor dem Eid, den jeder von ihnen geleistet hat und der nach Art. 2 Abs. 1 Satz 1 BayMinG bekanntlich lautet: "Ich schwöre Treue der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten [, so wahr mir Gott helfe]", kaum rechtfertigen.

Die Bayerische Staatsregierung wird also auch in der Vergangenheit während des Kabinettsbeschlusses gewusst haben, was sie hinsichtlich der Ortszuschläge beschlossen hat, um den damaligen Gesetzentwurf in den Landtag einzubringen. Und in Anbetracht der hohen Zahl an Volljuristen unter den Abgeordneten des Bayerischen Landtags wird dort die Kenntnis im Großen und Ganzen zumindest bei denen, die es wissen konnten und/oder es wissen wollten, ebenfalls kaum anders gewesen sein.

Auch so verstanden wäre es - leider - erstaunlich, wenn sich noch irgendetwas Substantielles am Entwurf ändern würde.

untersterDienst:
Ich gehe auch davon aus, dass sich am Entwurf nichts ändert, insbesondere da die Orts-Familienzulage bereits seit 2023 gesetzlich geworden ist. Hier fand eine stille Verschlechterung statt, einen Aufschrei hörte man vom Beamtenbund in Bayern nicht, was für mich völlig unverständlich war/ist! Wer vor 01.01.2023 heiratete bekam/bekommt unabhängig vom Wohnort etwa 145€ Fam.Zuschlag. Wer ab 01.01.2023 heiratete bekommt den Betrag nur in Mietstufe VII!!! Darunter eine Verschlechterung beginnend bei 77€!!! Das hat mich fast von den Socken gehauen, sogar die "Altfälle" bekommen jetzt ohne Mietstufe VII den alten Betrag nur über die Besitzstandswahrung ohne Angleich. Das macht einfach nur unfassbar traurig. Trotzdem einen schönen letzten Tag der Dienstwoche.

Muenchner82:
Man hat dem Gesetz deutlich angemerkt, dass es feste haushaltsrechtliche Vorgaben gab. Sinniger Weise hätte man den Ist Stand als Ortsklasse 1 genommen und dann nach oben deutlich nachgelegt. So ist es halt jetzt so, dass die Besoldung weiterhin deutlich verfassungswidrig bleibt.

Meierheim:
Bayern führt als erstes Bundesland die Bezahlkarte für Asylbewerber ein, nur bei der Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie ist mal Schlusslicht.

Bauernopfer:

--- Zitat von: Meierheim am 01.03.2024 15:16 ---Bayern führt als erstes Bundesland die Bezahlkarte für Asylbewerber ein, nur bei der Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie ist mal Schlusslicht.

--- End quote ---
Vergiss nicht deine Nachbarn in Ba-Wü, da siehst genau so mau aus ;D.

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