[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern

Begonnen von InVinoVeritas, 09.12.2023 15:22

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Meierheim

Auf der Homepage des bayerischen Beamtenbunds steht immer noch, dass der Inflationsausgleich in Höhe von 1800.- € noch im Dezember ausgezahlt wird. Auf der Bezügemitteilung für Januar steht noch der gleiche Betrag wie im Januar 2022. Aber es bleiben ja noch drei Werktage für eine Blitzüberweisung. :)

Stefan35347


websgeisti

Zitat von: Meierheim in 24.12.2023 09:15
Auf der Homepage des bayerischen Beamtenbunds steht immer noch, dass der Inflationsausgleich in Höhe von 1800.- € noch im Dezember ausgezahlt wird. Auf der Bezügemitteilung für Januar steht noch der gleiche Betrag wie im Januar 2022. Aber es bleiben ja noch drei Werktage für eine Blitzüberweisung. :)

Die Inflationsausgleichprämie ist auch noch nicht im System. Das wird schon bis AM 04/2024 bei Beamten sicherlich dauern (Auszahlung Ende März).

Bauernopfer

Zitat von: Meierheim in 24.12.2023 09:15
Auf der Homepage des bayerischen Beamtenbunds steht immer noch, dass der Inflationsausgleich in Höhe von 1800.- € noch im Dezember ausgezahlt wird. Auf der Bezügemitteilung für Januar steht noch der gleiche Betrag wie im Januar 2022. Aber es bleiben ja noch drei Werktage für eine Blitzüberweisung. :)
Also ich in BaWü habe für Januar 2024 eine neue Bezügemitteilung mit höherem Betrag (aber nur Netto vermutlich wg. Grundfreibetragsänderung :) ).

websgeisti

Zitat von: Bauernopfer in 24.12.2023 11:50
Zitat von: Meierheim in 24.12.2023 09:15
Auf der Homepage des bayerischen Beamtenbunds steht immer noch, dass der Inflationsausgleich in Höhe von 1800.- € noch im Dezember ausgezahlt wird. Auf der Bezügemitteilung für Januar steht noch der gleiche Betrag wie im Januar 2022. Aber es bleiben ja noch drei Werktage für eine Blitzüberweisung. :)
Also ich in BaWü habe für Januar 2024 eine neue Bezügemitteilung mit höherem Betrag (aber nur Netto vermutlich wg. Grundfreibetragsänderung :) ).

In Bayern wird der erst auf der Februar Abrechnung berücksichtigt.
Grund: weil die Angestellten da ihre Januar Abrechnung erhalten.

Meierheim

Zitat von: websgeisti in 24.12.2023 11:53
Zitat von: Bauernopfer in 24.12.2023 11:50
Zitat von: Meierheim in 24.12.2023 09:15
Auf der Homepage des bayerischen Beamtenbunds steht immer noch, dass der Inflationsausgleich in Höhe von 1800.- € noch im Dezember ausgezahlt wird. Auf der Bezügemitteilung für Januar steht noch der gleiche Betrag wie im Januar 2022. Aber es bleiben ja noch drei Werktage für eine Blitzüberweisung. :)
Also ich in BaWü habe für Januar 2024 eine neue Bezügemitteilung mit höherem Betrag (aber nur Netto vermutlich wg. Grundfreibetragsänderung :) ).

In Bayern wird der erst auf der Februar Abrechnung berücksichtigt.
Grund: weil die Angestellten da ihre Januar Abrechnung erhalten.
Auch in BW erhalten die Angestellten Ihre Abrechnung für Januar am Ende des Monats. Man bekommt also noch nicht einmal diese seit Monaten angekündigte Steuerreform zeitnah umgesetzt. Aber im Anhang der Bezügemitteilung bitte Minister Füracker um Werbung für den öffentlichen Dienst. Mir fehlen leider die Argumente.

websgeisti

Zitat von: Meierheim in 24.12.2023 15:57
Zitat von: websgeisti in 24.12.2023 11:53
Zitat von: Bauernopfer in 24.12.2023 11:50
Zitat von: Meierheim in 24.12.2023 09:15
Auf der Homepage des bayerischen Beamtenbunds steht immer noch, dass der Inflationsausgleich in Höhe von 1800.- € noch im Dezember ausgezahlt wird. Auf der Bezügemitteilung für Januar steht noch der gleiche Betrag wie im Januar 2022. Aber es bleiben ja noch drei Werktage für eine Blitzüberweisung. :)
Also ich in BaWü habe für Januar 2024 eine neue Bezügemitteilung mit höherem Betrag (aber nur Netto vermutlich wg. Grundfreibetragsänderung :) ).

In Bayern wird der erst auf der Februar Abrechnung berücksichtigt.
Grund: weil die Angestellten da ihre Januar Abrechnung erhalten.
Auch in BW erhalten die Angestellten Ihre Abrechnung für Januar am Ende des Monats. Man bekommt also noch nicht einmal diese seit Monaten angekündigte Steuerreform zeitnah umgesetzt. Aber im Anhang der Bezügemitteilung bitte Minister Füracker um Werbung für den öffentlichen Dienst. Mir fehlen leider die Argumente.

Das hat nichts mit ,,nicht rechtzeitig" zu tun. Angestellte erhalten die Bezüge des Monats im Nachhinein und Beamte im Voraus. Daher hat man aus Abrechnungssicht es eben so gemacht, dass man solche Anpassungen lieber gleichzeitig umsetzt um etwaige Programmprobleme zu vermeiden.

Beamte: Februar 2023 Abrechnung (Auszahlung Ende Januar)
Angestellte: Januar 2023 Abrechnung (Auszahlung Ende Januar)

Weiß nicht wie andere BL das handbaben, aber wenn die auch SAP einsetzen, vermutlich genauso.

Kingrakadabra

Hier in Bayern wurde der Januar bereits korrekt abgerechnet!

Stefan35347

Nein. Wurde abgerechnet wie 2023 in Bayern

websgeisti

Es wird auf der Februar-Abrechnung überrechnet. Dann stimmts

algo86

Zitat von: websgeisti in 03.01.2024 11:20
Es wird auf der Februar-Abrechnung überrechnet. Dann stimmts

Ist das gesichert? Ich habe auch schon von April gehört?

websgeisti

Der erhöhte Grundfreibetrag wird erstmalig mit den Februar-Bezügen berücksichtigt. Die Inflationsausgleichszahlung für Angestellte soll vrsl. mit den März-Bezügen erfolgen. Für Beamte gibt's dazu noch keine Infos. Es ist aber davon auszugehen, dass die Auszahlung auch im März geschieht (April-Abrechnung). Hier haben wir aber erst Gewissheit wenn die Bayr. Staatsregierung ihre Kabinettssitzung mit diesem Tagesordnungspunkt hatte.

Bzgl. Grundfreibetrag habe ich kurz die Mitteilung von meiner Bezügeabrechnung 01/2024 reinkopiert:
,, Die Anpassung des Einkommensteuertarifs ab 01.01.2024 durch das Gesetz zum Ausgleich der Inflation durch einen fairen Einkommensteuertarif sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Inflationsausgleichsgesetz - InflAusG), konnte bei der Bezügeabrechnung für den Monat Januar 2024 noch nicht berücksichtigt werden.
Im Abrechnungsmonat Februar 2024 erfolgt eine Überrechnung Ihrer Bezüge für den Monat Januar 2024 auf der Grundlage der vorgenannten steuerlichen Änderungen. Dadurch können sich Steuererstattungen ergeben."

Stefan35347

Aber die 120,- Euro IAP ab Januar monatlich und Die 1.800,- Euro ab Dezember einmalig werden noch ewig dauern.

muckI

Ihr müsst hier bitte mal unterscheiden in Freistaat Bayern, kommunale Dienstherrn und Sonstige. Jeder verwendet andere Abrechnungsprogramme, folglich kann die Berücksichtigung des erhöhten Grundfreibetrags und die Auszahlung der IAP zu den unterschiedlichsten Zeitpunkten erfolgen.

Dude23

Hat schon irgendjemand was läuten hören, bis wann man in etwa mit einem Gesetzentwurf rechnen kann?