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Inflationsausgleichsprämie

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browny:

--- Zitat von: FearOfTheDuck am 29.12.2023 11:04 ---Solange du zum 01.12. angefangen hast, ist alles chic. Man muss  für die 1800,- (Vollzeit) zum 09.12. angestellt gewesen sein und im Zeitraum 01.08.-08.09. einen einzigen Tag Anspruch auf Entgelt gehabt haben.

--- End quote ---

Er meint bei Zeitraum 01.12. - 08.12. .

Bibliothekar:
Beide Tarifparteien können noch bis zum 19.01.2024 widerrufen. Zum einen wartet man das ab, zum Anderen war es technisch vielleicht nicht möglich diese Änderung so kurzfristig umzusetzen.

Wabi Sabi:
Noch ein Versuch  ;):

1.8.2023 bis 8.12.2023

Oder einfach nachlesen, § 2 Absatz 1:

https://www.tdl-online.de/tarifvertraege/inflationsausgleich-2023-/-2024#accordion-220-0

philosophos:
Ihr habt natürlich zum Teil Recht. Mich ärgert auch insgesamt der Abschluss. Aber wir sind eben keine Lokführer und haben keinen Weselsky.  ::)

cyrix42:
Also an welcher Stelle hätte ich denn Unrecht, wenn du nur meinst, wir hätten "zum Teil" recht? Nenne doch mal irgendeine rechtliche Grundlage, warum ein Arbeitgeber nicht frei darin sein sollte, einen Zuschuss, den er zusätzlich zum geschuldeten Entgelt zahlt, so auszugestalten, wie er das will...

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