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Inflationsausgleichsprämie

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AndreaS:
Hallo zusammen,
 
ich suche im Tarifvertrag im §4 Abs 2 S. 1 TV Inflationsausgleich die Information darüber, dass es für den Bezug der 1.800 Euro ausreicht, wenn man an mind. 1 Tag im Zeitraum 1.8. bis 8.12. Krankengeldzuschuss erhalten hat. Ich bin ja leider wegen einer schweren Erkrankung seit März krank und habe bis zum 7.10. Krankengeldzuschuss bekommen.
Kann ich das irgendwo nachlesen?
Ich wünsche euch einen guten Rutsch !!!
Andrea

cyrix42:
§4 Absatz (1) Satz 1 TV Inflationsausgleich:


--- Zitat ---Anspruch auf Entgelt im Sinne des § 2 Absatz 1 bzw. § 3 Absatz 1 Satz 3 sind
auch der Anspruch auf Entgeltfortzahlung aus Anlass der in § 21 Satz 1 TV-L und
§ 29 TV-L genannten Ereignisse und der Anspruch auf Krankengeldzuschuss
(§ 22 Absatz 2 und 3 TV-L), auch wenn dieser wegen der Höhe des zustehenden
Krankengeldes oder einer entsprechenden gesetzlichen Leistung nicht gezahlt
wird.

--- End quote ---

Marko:
Niedersachen : https://www.nlbv.niedersachsen.de/bezuege_versorgung/entgelt/tarifeinigung-vom-9-dezember-2023-inflationsausgleichs-einmalzahlung-nach-dem-tv-inflationsausgleich-227923.html

Rheinland-Pfalz: https://www.lff-rlp.de/startseite/aktuelles/detail/tarifeinigung-vom-09-dezember-2023

Tagelöhner:
Wahrscheinlich muss man halt die Beamtenbrille aufhaben um den verständlichen Ausführungen von cyrix42 nicht umfassend folgen zu können.  ;)

philosophos:
Es soll auch Tagelöhner geben, welchen nicht in den Sinn kommt, dass es für einige Menschen tatsächlich möglich ist, die Argumentation zu einem Sachverhalt nachzuvollziehen, ohne ihn deshalb auch gut zu heißen.

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