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Inflationsausgleichsprämie

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Tiffy:

--- Zitat von: Melchen418 am 29.12.2023 10:57 ---Vorher war ich in der freien Wirtschaft.
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--- Zitat von: Melchen418 am 29.12.2023 11:53 ---zuvor seit 12 Jahren in der freien Wirtschaft

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Das hat übrigens konkret keinen Einfluss.

McOldie:
Bei dem Inflationsausgleich handelt es sich um keine "freiwillige Leistung" des Arbeitgebers sondern um einen Tarifvertrag, der im Rahmen der "Gehaltsverhandlungen" erreicht wurde. Der Name"Inflationsausgleich" ist allerdings ein Etikettenschwindel. Man hat diesen Namen gewählt, weil das Steuer- und Sozialversicherungsrecht dafür eine Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit ermöglicht. DieseZahlung ist nichts anderes als eine "verkappte" Entgelterhöhung der monatl. Tabellenentgelte, da der alte Tarifvertrag bereits Ende September ausgelaufen ist.
Hätte man die monatl. Entgelte erhöht, hätten die Teilzeitbeschäftigten (wie TE philosophos) auch nur anteilig davon profitiert und in Elternzeit befindliche Personen hätten auch nichts erhalten. Dieses sollte den Kritiker an diesen Vereinbarungen deutlich werden.

philosophos:
@McOldie

Ja, letztlich soll die Zahlung kaschieren, dass es mal wieder eine Nullrunde gab. Die Zahlung ist auch insofern schlechter als eine echte Erhöhung der Grundgehälter, als sie keine Auswirkungen auf spätere Renten- oder Pensionsansprüche hat.
(Ja, ich weiß, es müssen ja auch keine entsprechenden Abgaben dafür entrichtet werden.)

cyrix42:

--- Zitat von: McOldie am 29.12.2023 14:07 ---Bei dem Inflationsausgleich handelt es sich um keine "freiwillige Leistung" des Arbeitgebers sondern um einen Tarifvertrag, der im Rahmen der "Gehaltsverhandlungen" erreicht wurde.

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Das erste schließt das zweite nicht aus. §4 Absatz (1) TV Inflationsausgleich beschreibt es doch genau:


--- Zitat ---Die Inflationsausgleichs-Einmalzahlung nach § 2 sowie die InflationsausgleichsMonatszahlungen nach § 3 werden jeweils zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Entgelt gewährt. 2Es handelt sich jeweils um einen Zuschuss des Arbeitgebers zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise im Sinne des § 3Nummer 11c des Einkommensteuergesetzes für die Jahre 2023 und 2024.

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Die Zahlungen sind zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Entgelt zu zahlen. Wäre die Leistung nicht freiwillig, sondern Teil des geschuldeten Entgelts, dann dürfte die Zahlung nicht steuer- und abgabenfrei erfolgen.

Die Tarifparteien haben eine Nullrunde bis 01.11.2024 vereinbart. Dass haben die Gewerkschaften nur deshalb hingenommen, weil die AG zuvor freiwillig diese Inflationsausgleichszahlung durchführen. Sie ist aber explizit kein Lohnbestandteil.


--- Zitat ---Diese Zahlung ist nichts anderes als eine "verkappte" Entgelterhöhung der monatl. Tabellenentgelte, da der alte Tarifvertrag bereits Ende September ausgelaufen ist.

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Weder ist der Tarifvertrag abgelaufen (es wurden nur die Entgelttabellen zum 30.09.2023 gekündigt, der Rest des TV-L lief weiter; und in den Verhandlungen haben sich die Tarifparteien auf das Weitergelten der Entgelttabellen bis 31.10.2024 geeinigt), noch handelt es sich um eine "verkappte" Entgleterhöhung, da die Zahlungen aus dem TV Inflationsausgleich kein Entgelt sind...

Es wäre schon schön, wenn wir sauber argumentieren würden.

Marko:
Hatte bereits einen eigenes Thema hierzu gestartet, dass allerdings in ein anderes verschoben wurde. Deshalb nochmal, weils heute bestimmt alle interessiert und was ein anderer Nutzer bereits alles im Netz gefunden hat.
Wer noch Ergänzungen hat, gerne immer her damit

Baden-Württemberg: Ende März
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