Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Inflationsausgleichsprämie
cyrix42:
Sorry, jetzt fängst du an zu labern. "Moral" ist ein sehr dehnbarer Begriff. Wahrscheinlich ist für dich "moralisch richtig", dass du mehr Geld bekommst. Für die meisten dürfte "moralisch richtig" sein, dass man entsprechend des Umfangs seiner Tätigkeit entlohnt wird, dass also jemand, der doppelt so viel arbeitet, auch doppelt so viel erhält. Aber das ist völlig irrelevant, weil es keine Kategorie ist, in der Arbeitsverträge geschlossen werden.
Wer wie stark von der Inflation betroffen ist, ist auch keine solche. Als Arbeitnehmer hat man mit seinem Arbeitgeber einen Vertrag geschlossen, in dem es um ein Tauschgeschäft Arbeit(szeit) gegen Entgelt geht. Was dann der Arbeitnehmer mit seinem ausgezahlten Entgelt anfängt, ist dessen Privatsache und hat den Arbeitgeber nicht zu interessieren. Entsprechend ist es aber auch irrelevant, was der Arbeitnehmer sich dann davon leisten kann, oder auch nicht.
Im Angestelltenverhältnis ist die Inflation also für den Arbeitgeber völlig unbedeutend. Für einen Dienstherrn gegenüber seinen Beamten sieht das anders aus, da es dort den Rechtsanspruch auf amtsangemessene Alimentation gibt. Dort ist zu prüfen, ob diese bei gestiegenen Preisen so noch gegeben ist -- weshalb der Vergleich der Beamtenbesoldungen u.a. mit der Entwicklung der Verbraucherpreise eines der Kriterien ist, was das Bundesverfassungsgericht dafür herangezogen hat. (Im Übrigen gibt es auch in der Beamtenwelt nicht die Verpflichtung, dass man auch bei einer Teilzeit-Tätigkeit davon schon auskömmlich besoldet sein muss; im Gegenteil ist eher die Vollzeit die vorgeschriebene Norm; aber das ist wieder ein anderes (Beamten)-Thema...)
Nur hat dies alles hier nichts zu suchen. Deine Moral-"Diskussion" ist in keinster Weise zielführend. Als Angestellter gilt: Wenn dir nicht passt, was dir dein Arbeitgeber zahlen will, dann suche dir eben einen anderen, der dir das zahlt. Wenn du entsprechenden Marktwert hast, dann wirst du auch einen finden. Arbeitnehmer und Arbeitgeber schließen den Vertrag auf Augenhöhe. "Moral" ist dabei keine Kategorie, in der dabei irgendjemand irgendwelche Schlüsse zieht, sondern einzig und allein welche Tätigkeit wie viel wert ist. Und dies handelt man aus und schließt bei Einigwerden einen entsprechenden Arbeitsvertrag. Nicht mehr und auch nicht weniger.
FearOfTheDuck:
--- Zitat von: Wabi Sabi am 29.12.2023 11:19 ---Noch ein Versuch ;):
1.8.2023 bis 8.12.2023
Oder einfach nachlesen, § 2 Absatz 1:
https://www.tdl-online.de/tarifvertraege/inflationsausgleich-2023-/-2024#accordion-220-0
--- End quote ---
Richtig. Das meinte er. Elendige Endjahres-Tippfehler. ;)
philosophos:
Wer jetzt hier anfängt zu "labern", sei mal dahingestellt. Ich fühlte mich dazu verpflichtet, Dir Deine Frage zu beantworten. Aber anhand der Art und der Inhalte, wie Du argumentierst, lässt sich für mich auch einiges ablesen.
Nur noch abschließend zu einem Teil Deiner letzten Antwort.
Zitat: "Für die meisten dürfte "moralisch richtig" sein, dass man entsprechend des Umfangs seiner Tätigkeit entlohnt wird, dass also jemand, der doppelt so viel arbeitet, auch doppelt so viel erhält."
Auch wenn Du danach schreibst, dass es völlig irrelevant wäre, obwohl es, laut Deiner eigenen Aussage, sich wohl für die meisten so darstellt, ist das genau der Punkt, der einen Teil meiner Frage ja motiviert hat: Wenn jemand in Elternzeit ist und trotzdem 75 Prozent in Teilzeit arbeitet, und das bspw. über das ganze Jahr 2023, dann arbeitet(e) dieser doch mehr, als jemand, der vielleicht nur 1 oder 2 Tage von (vereinfacht) Anfang August bis Mitte Dezember, aber eben dafür Vollzeit tätig war. Und in diesen oder ähnlichen Fällen, die es sicher zur Genüge gibt, dürfte das moralische Empfinden doch ziemlich gestört sein. Meines ist es jedenfalls. Und da helfen mir auch keine Vorträge über Vertragsfreiheit oder gar ein "schließen der Verträge auf Augenhöhe".
Und ich denke schon, dass auch eine Moral-Diskussion zielführend ist. Die Begründung dafür spare ich Dir und mir, um den Thread nicht noch weiter zu verlängern.
cyrix42:
--- Zitat von: philosophos am 29.12.2023 12:34 ---Wenn jemand in Elternzeit ist und trotzdem 75 Prozent in Teilzeit arbeitet, und das bspw. über das ganze Jahr 2023, dann arbeitet(e) dieser doch mehr, als jemand, der vielleicht nur 1 oder 2 Tage von (vereinfacht) Anfang August bis Mitte Dezember, aber eben dafür Vollzeit tätig war.
--- End quote ---
Der "TV Inflationsausgleich", den die TdL und die Gewerkschaften geschlossen haben, regelt eine freiwillige Zahlung der Arbeitgeber an alle diejenigen, die Ansprüche ggü. ihnen haben, also insbesondere in einem Arbeitsverhältnis zu ihnen stehen. Dies trifft z.B. auch auf Personen im Krankengeldbezug zu, sofern noch Anspruch auf Krankengeldzuschuss bestand. Die zustehenden Entgelte bemessen sich aber natürlich nur nach dem Antzeil der vereinbarten Arbeitszeit an der jeweiligen Vollzeittätigkeit, wie denn auch sonst?
Wenn du als Teilzeitkraft bei Arbeitgeber A die dir noch übrige zur Verfügung stehende Arbeitszeit bei einem anderen Arbeitgeber B investierst, warum sollte dann A dir eine Prämie dafür zahlen, dass du bei B arbeitest? Warum sollte dir A eine Prämie dafür zahlen, dass du dir Zeit nimmst, um dich um andere Dinge zu kümmern, die A dir gar nicht entlohnt?
Es ist ja eine gesellschaftlich wertvolle Aufgabe, sich um den Nachwuchs zu kümmern. Drum gibt es vom Bundesministerium für Familie eine Ausgleichszahlung, die den Verdienstausfall in den ersten Lebensjahren der Kinder für die Eltern etwas abfangen soll; das Elterngeld. Diese Sozialleistung ist aber gerade ein Ersatz für Arbeitsentgelt. Insofern gibt es keinen Grund jetzt aus dessen Bezug irgendeine Anspruchshaltung gegenüber dem Arbeitgeber, für den man jetzt nicht mehr -- oder nur noch in Teilzeit -- tätig ist, abzuleiten.
Wenn, dann müsstest du deine "moralische Frage" an das Bundesfamilienministerium richten: Warum gibt es keinen Zuschuss zum Elterngeld? Aber auch diese (dann durchaus berechtigte) Frage ist hier völlig falsch, weil es hier um die Beschäftigungsverhältnisse im TV-L geht...
FearOfTheDuck:
@ TE: Inhaltliche Fehler musst du den Verhandlungspartnern anlasten. Aber auch wenn vieles nicht durchdacht ist, ist es nun mal so verhandelt und damit so hinzunehmen. Eben weil es aus den von cyrix42 genannten Gründen rechtlich haltbar ist, auch wenn es sich ungerecht anfühlen mag. Der moralische Zeigefinger oder der Unmut gehört da aber nicht rein, sondern in Richtung der Gewerkschaften und AG-Vertreter gerichtet, die es ausbaldowert haben.
Zumal Ungerechtigkeit subjektiv ist. Manch ein Vollzeit-AN fände es womöglich unfair, dass alle das Gleiche bekämen. Manch einer findet die Stichtagsregelung nicht nachvollziehbar. Fakt ist aber nun mal, dass die Regelungen so getroffen wurden und daran ist formal nichts auszusetzen. Alles andere sind die berühmten "Gefühlchen", die ins berühmte entsprechende Forum gehören.
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