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Inflationsausgleichsprämie

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Lina876210:

--- Zitat von: MarieH am 10.12.2023 11:42 ---Dann erhälst du, wenn ich den TV Inflationsausgleich richtig interpretiere, auch die IAP Ende Dezember.

--- End quote ---

Das wäre wunderbar. An was genau machst du das fest? Nimmst du an, dass die Jahressonderzahlung und die Nachzahlung Entgelt im Sinne des TV Inflationsausgleich ist?

MarieH:

--- Zitat von: Lina876210 am 10.12.2023 11:46 ---
--- Zitat von: MarieH am 10.12.2023 11:42 ---Dann erhälst du, wenn ich den TV Inflationsausgleich richtig interpretiere, auch die IAP Ende Dezember.

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Das wäre wunderbar. An was genau machst du das fest? Nimmst du an, dass die Jahressonderzahlung und die Nachzahlung Entgelt im Sinne des TV Inflationsausgleich ist?

--- End quote ---

Bei der Jahressonderzahlung handelt es sich auch um (zusatzversorgungspflichtiges) Entgelt, weshalb du im  vorgegeben Zeitraum Anspruch auf Entgelt hattest. Da dein Beschäftigungsverhältnis am 09.12. ruht, ist der letzte Tag vor Beginn deines Mutterschutzes maßgeblich. Wenn du da in Vollzeit beschäftigt warst, sollte dir der volle Betrag zustehen.

Lina876210:

--- Zitat von: MarieH am 10.12.2023 11:58 ---
--- Zitat von: Lina876210 am 10.12.2023 11:46 ---
--- Zitat von: MarieH am 10.12.2023 11:42 ---Dann erhälst du, wenn ich den TV Inflationsausgleich richtig interpretiere, auch die IAP Ende Dezember.

--- End quote ---

Das wäre wunderbar. An was genau machst du das fest? Nimmst du an, dass die Jahressonderzahlung und die Nachzahlung Entgelt im Sinne des TV Inflationsausgleich ist?

--- End quote ---

Bei der Jahressonderzahlung handelt es sich auch um (zusatzversorgungspflichtiges) Entgelt, weshalb du im  vorgegeben Zeitraum Anspruch auf Entgelt hattest. Da dein Beschäftigungsverhältnis am 09.12. ruht, ist der letzte Tag vor Beginn deines Mutterschutzes maßgeblich. Wenn du da in Vollzeit beschäftigt warst, sollte dir der volle Betrag zustehen.

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Ich danke dir vielmals!

Wabi Sabi:
Was die Zahlung der Jahressonderzahlung ("Anspruch auf Entgelt" iSd TV Inflationsausgleich) betrifft, gab es eine vergleichbare Diskussion bereits im Bereich des TVöD:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,121960.msg322853.html#msg322853

Hier wurde die vorliegende Frage anders bewertet unter Bezugnahme auf das dort genannte Schreiben des BMI, das von "laufendem Entgelt" spricht:

https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2023/RdSchr_20230424.html

Ob diesbezüglich zwischenzeitlich arbeitsgerichtiche Entscheidungen vorliegen, ist mir nicht bekannt.

Hier muss man sich im Bedarfsfalle ggf. auf einen Rechtsstreit mit seinem Arbeitgeber einlassen. Interessant dürfte auch sein, ob die TdL hier in ihren wohl zu erwartenden Durchführungshinweisen zum TV Inflationsausgleich das vorliegende Thema aufgreift (wenngleich solche Äußerungen ja rein arbeitgeberinterne Rechtsauffassungen darstellen, welche die Gerichte in keinster Weise binden).

Lina876210:

--- Zitat von: Wabi Sabi am 10.12.2023 13:02 ---Was die Zahlung der Jahressonderzahlung ("Anspruch auf Entgelt" iSd TV Inflationsausgleich) betrifft, gab es eine vergleichbare Diskussion bereits im Bereich des TVöD:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,121960.msg322853.html#msg322853

Hier wurde die vorliegende Frage anders bewertet unter Bezugnahme auf das dort genannte Schreiben des BMI, das von "laufendem Entgelt" spricht:

https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2023/RdSchr_20230424.html

Ob diesbezüglich zwischenzeitlich arbeitsgerichtiche Entscheidungen vorliegen, ist mir nicht bekannt.

Hier muss man sich im Bedarfsfalle ggf. auf einen Rechtsstreit mit seinem Arbeitgeber einlassen. Interessant dürfte auch sein, ob die TdL hier in ihren wohl zu erwartenden Durchführungshinweisen zum TV Inflationsausgleich das vorliegende Thema aufgreift (wenngleich solche Äußerungen ja rein arbeitgeberinterne Rechtsauffassungen darstellen, welche die Gerichte in keinster Weise binden).

--- End quote ---

Dann wird es im TVL nicht anders sein. Ich werde wohl leer ausgehen ….

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