Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Inflationsausgleichsprämie
Lina876210:
Ich habe Mutterschaftsleistungen nur bis zum 28.06.2023 erhalten.
ITSpeziHBW40:
--- Zitat von: FearOfTheDuck am 09.12.2023 23:22 ---
--- Zitat von: MarieH am 09.12.2023 22:11 ---Ich kann da keine Ungleichbehandlung erkennen. Schließlich hast du dann Anspruch auf Elterngeld, dein Teilzeitgehalt und die anteilige IAP.
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Ich auch nicht. Die anteilige IAP zu bekommen, so ergeht es (auch im TVÖD) allen Teilzeitbeschäftigten. Da dies der Wille der Tarifvertragsparteien ist und sie leider solche Härten in Kauf nehmen, sehe ich nicht, dass ein Verfahren erfolgreich wäre.
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Wie gesagt, aus meiner Sicht wird in der Gruppe der Elternzeitnehmenden mit zweierlei Maß gemessen. Ich finde, dass für alle Elternzeitnehmenden der aktuelle Arbeitsvertrag ruht und die Auszahlung in voller Höhe stattfinden sollte.
Oder eben die Menschen in Elternzeit ohne Arbeitszeit gar keine IAP kriegen und die Menschen mit Arbeitszeit eben anteilig.
Auch ist es ärgerlich, dass der Stichtag direkt auf den Tag des Abschlusses gelegt wird. Sonst hätten die Beschäftigten Zeit gehabt sich zu überlegen, ob es jetzt die Elternzeit sein muss und ob sie mit Arbeitszeit einhergeht. Das was ich jetzt durch die Reduzierung der Arbeitszeit erhalte, entspricht ungefähr der weggefallenen IAP. Dann hätte ich für das gleiche Geld gar keine Arbeitsleistung erbringen können.
MarieH:
--- Zitat von: Lina876210 am 10.12.2023 10:32 ---Ich habe Mutterschaftsleistungen nur bis zum 28.06.2023 erhalten.
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Und seit dem 29.06. Elterngeld?
Lina876210:
--- Zitat von: MarieH am 10.12.2023 11:07 ---
--- Zitat von: Lina876210 am 10.12.2023 10:32 ---Ich habe Mutterschaftsleistungen nur bis zum 28.06.2023 erhalten.
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Und seit dem 29.06. Elterngeld?
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Richtig. Ich habe dann noch Ende November die volle Jahressonderzahlung und die Differenzbeträge aufgrund der Höhergruppierung in EG9a bekommen.
MarieH:
Dann erhälst du, wenn ich den TV Inflationsausgleich richtig interpretiere, auch die IAP Ende Dezember.
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