Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Inflationsausgleichsprämie
MarieH:
Du hättest dich auch für Basiselterngeld entscheiden können. Letztlich sehe ich nach wie vor keine Ungleichbehandlung.
Wenn du wirklich klagen solltest, würde ich mich sehr freuen, wenn du uns hier das Ergebnis mitteilen würdest.
FearOfTheDuck:
--- Zitat von: MarieH am 09.12.2023 22:11 ---Ich kann da keine Ungleichbehandlung erkennen. Schließlich hast du dann Anspruch auf Elterngeld, dein Teilzeitgehalt und die anteilige IAP.
--- End quote ---
Ich auch nicht. Die anteilige IAP zu bekommen, so ergeht es (auch im TVÖD) allen Teilzeitbeschäftigten. Da dies der Wille der Tarifvertragsparteien ist und sie leider solche Härten in Kauf nehmen, sehe ich nicht, dass ein Verfahren erfolgreich wäre.
Lina876210:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich habe im Mai entbunden und bin bis nächstes Jahr Mai 2024 in Elternzeit. Die Inflationszahlung in Höhe von 1.800,00€ bekommt man ja nur, wenn man in der Zeit vom 01.08.2023-08.12.2023 mindestens einen Tag Anspruch auf Entgelt hatte. Gehört dazu auch die Jahressonderzahlung? Ich habe im November auch die Differenzbeträge aufgrund der Höhergruppierung in EG9a erhalten. Bekomme ich also durch die beiden Zahlungen im November ebenfalls die Inflationszahlung in Höhe von 1.800,00€?
Vielen Dank!
MarieH:
--- Zitat von: ElisabethW am 09.12.2023 22:13 ---
--- Zitat von: MarieH am 09.12.2023 21:29 ---
--- Zitat von: ElisabethW am 09.12.2023 20:23 ---Hallo, ich befinde mich seit November 2023 in Elternzeit.
Ich verstehe § 2 TV Inflationsausgleich so, dass mir die 1800 € während der Elternzeit zustehen, da mein Arbeitsverhältnis am 9.12. ruht?! Der Tag vor dem Beginn des Ruhens, war ich in Mutterschutz.
Lt § 3 erhalte ich die 120 Euro (Januar 2024 bis Oktober 2024) nicht, da ich kein Entgelt in diesen Bezugsmonaten beziehe, da ich mich in Elternzeit befinde? Jedoch ruht auch hier das Arbeitsverhältnis
Bin mir unsicher
Wie versteht ihr § 2 und 3 ?!
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Wann hast du das letzte Mal Entgelt erhalten?
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Ende Juli, danach Mutterschaftsgeld + Arbeitgeberzuschuss bis Anfang November
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Dann steht dir die IAP Ende Dezember zu. Die Höhe bemisst sich danach, ob du zuvor in Voll--oder Teilzeit gearbeitet hast.
MarieH:
--- Zitat von: Lina876210 am 10.12.2023 00:35 ---Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich habe im Mai entbunden und bin bis nächstes Jahr Mai 2024 in Elternzeit. Die Inflationszahlung in Höhe von 1.800,00€ bekommt man ja nur, wenn man in der Zeit vom 01.08.2023-08.12.2023 mindestens einen Tag Anspruch auf Entgelt hatte. Gehört dazu auch die Jahressonderzahlung? Ich habe im November auch die Differenzbeträge aufgrund der Höhergruppierung in EG9a erhalten. Bekomme ich also durch die beiden Zahlungen im November ebenfalls die Inflationszahlung in Höhe von 1.800,00€?
Vielen Dank!
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Lies dir mal bitte §4 Abs 2 des TV Inflationsausgleich durch, ich denke, dass du zu einem der genannten Personenkreise gehören könntest (Leistungen nach §18-20 MuSchG). Bis wann hast du die Mutterschaftsleistungen der Krankenkasse erhalten (meist 13 Euro täglich)?
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