Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Inflationsausgleichsprämie
MarieH:
--- Zitat von: ITSpeziHBW40 am 09.12.2023 20:32 ---
--- Zitat von: ElisabethW am 09.12.2023 20:23 ---Hallo, ich befinde mich seit November 2023 in Elternzeit.
Ich verstehe § 2 TV Inflationsausgleich so, dass mir die 1800 € während der Elternzeit zustehen, da mein Arbeitsverhältnis am 9.12. ruht?! Der Tag vor dem Beginn des Ruhens, war ich in Mutterschutz.
Lt § 3 erhalte ich die 120 Euro (Januar 2024 bis Oktober 2024) nicht, da ich kein Entgelt in diesen Bezugsmonaten beziehe, da ich mich in Elternzeit befinde? Jedoch ruht auch hier das Arbeitsverhältnis
Bin mir unsicher
Wie versteht ihr § 2 und 3 ?!
--- End quote ---
Verstehe ich auch so. 1800€ ja, monatlich ab Januar nein, weil an keinem Tag Entgelt erzielt wird
Das diejenigen in kompletter Elternzeit 1800 € bekommen und in Elternzeit teilzeitarbeitende Menschen nur anteilig, finde ich nicht fair. Wenn es so ausbezahlt wird, würde ich zumindest eine Rechtsberatung (wegen Gleichbehandlung) in Betracht ziehen.
--- End quote ---
Wenn ein Beschäftigter vor der Elternzeit in Teilzeit gearbeitet hat, erhält dieser natürlich auch nur die Anteilige IAP.
ITSpeziHBW40:
--- Zitat von: MarieH am 09.12.2023 21:33 ---
--- Zitat von: ITSpeziHBW40 am 09.12.2023 20:32 ---
--- Zitat von: ElisabethW am 09.12.2023 20:23 ---Hallo, ich befinde mich seit November 2023 in Elternzeit.
Ich verstehe § 2 TV Inflationsausgleich so, dass mir die 1800 € während der Elternzeit zustehen, da mein Arbeitsverhältnis am 9.12. ruht?! Der Tag vor dem Beginn des Ruhens, war ich in Mutterschutz.
Lt § 3 erhalte ich die 120 Euro (Januar 2024 bis Oktober 2024) nicht, da ich kein Entgelt in diesen Bezugsmonaten beziehe, da ich mich in Elternzeit befinde? Jedoch ruht auch hier das Arbeitsverhältnis
Bin mir unsicher
Wie versteht ihr § 2 und 3 ?!
--- End quote ---
Verstehe ich auch so. 1800€ ja, monatlich ab Januar nein, weil an keinem Tag Entgelt erzielt wird
Das diejenigen in kompletter Elternzeit 1800 € bekommen und in Elternzeit teilzeitarbeitende Menschen nur anteilig, finde ich nicht fair. Wenn es so ausbezahlt wird, würde ich zumindest eine Rechtsberatung (wegen Gleichbehandlung) in Betracht ziehen.
--- End quote ---
Wenn ein Beschäftigter vor der Elternzeit in Teilzeit gearbeitet hat, erhält dieser natürlich auch nur die Anteilige IAP.
--- End quote ---
Ja das ist mir schon klar. Aber angenommen, ich hätte mich nach der Geburt meines Sohnes komplett in Elternzeit verabschiedet, so hätte ich 1800 bekommen. Dafür, dass ich noch für 16h zur Verfügung stehe werde ich bestraft und erhalte 1100€ weniger. Da hätte ich den ersten Lebensmonat auch mit Urlaub, Zeitausgleich und zur Not Sonderurlaub verbringen können und hätte finanziell mehr davon
MarieH:
Ich kann da keine Ungleichbehandlung erkennen. Schließlich hast du dann Anspruch auf Elterngeld, dein Teilzeitgehalt und die anteilige IAP.
ElisabethW:
--- Zitat von: MarieH am 09.12.2023 21:29 ---
--- Zitat von: ElisabethW am 09.12.2023 20:23 ---Hallo, ich befinde mich seit November 2023 in Elternzeit.
Ich verstehe § 2 TV Inflationsausgleich so, dass mir die 1800 € während der Elternzeit zustehen, da mein Arbeitsverhältnis am 9.12. ruht?! Der Tag vor dem Beginn des Ruhens, war ich in Mutterschutz.
Lt § 3 erhalte ich die 120 Euro (Januar 2024 bis Oktober 2024) nicht, da ich kein Entgelt in diesen Bezugsmonaten beziehe, da ich mich in Elternzeit befinde? Jedoch ruht auch hier das Arbeitsverhältnis
Bin mir unsicher
Wie versteht ihr § 2 und 3 ?!
--- End quote ---
Wann hast du das letzte Mal Entgelt erhalten?
--- End quote ---
Ende Juli, danach Mutterschaftsgeld + Arbeitgeberzuschuss bis Anfang November
ITSpeziHBW40:
--- Zitat von: MarieH am 09.12.2023 22:11 ---Ich kann da keine Ungleichbehandlung erkennen. Schließlich hast du dann Anspruch auf Elterngeld, dein Teilzeitgehalt und die anteilige IAP.
--- End quote ---
Teilzeit in Elternzeit: Halbes Elterngeld, weil Elterngeld Plus, Teilzeitgehalt, weil Arbeitsleistung erbracht wird und 700€ IAP
Derjenige der komplett in Elternzeit geht: ganzes Elterngeld, kein Gehalt, weil keine Arbeitsleistung und volle IAP
Und dafür beide an 11/12 Monaten Vollzeit gearbeitet
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version