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Inflationsausgleichsprämie

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cyrix42:
Die Inflationsausgleichszahlung steht jedem zu, der im entsprechenden Zeitraum (01.08.-08.12.2023 für die Dezember-Rate bzw. Januar bis Oktober der jeweilige Monat) an mindestens einem Tag Anspruch auf Entgelt, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Mutterschaftsschutz oder Krankengeldzuschuss hatte (und einen gültigen Arbeitsvertrag am 09.12.2023 bzw. im entsprechenden Monat).

Dies scheint laut Schilderung auf dich zuzutreffen, sodass du entsprechend auch Anspruch auf die jeweiligen Raten der Inflationsausgleichszahlung hast. Da diese aber aufgrund der entsprechend aufwändigen Umsetzungen noch fast nirgends ausgezahlt wurde, trifft dies wohl auch auf dich zu. In dem Fall wird dein Arbeitgeber diese dir irgendwann („zum frühestmöglichen Zeitpunkt“) nachzahlen.

Tobi2684:
Hallo und danke dir! Ja ich bin seit 20 Jahren hier :)

ok dann warte ich entweder ab oder Frage nach... Grüße und schönen Tag

Agotts:

--- Zitat von: Lina876210 am 11.12.2023 15:50 ---
--- Zitat von: Agotts am 11.12.2023 11:35 ---Da bin ich gespannt. War such für die Jahressonderzahlung berechtigt und meine entgeltstufe wurde erhöht. bin seit März in Elternzeit. Verstehe nicht, warum man das nicht bekommen sollte. Hat man etwa keine Inflation in Elternzeit? Da wundert sich der Staat, dass viele keine Kinder mehr haben möchten, wenn man in der Elternzeit benachteiligt wird.

--- End quote ---

Bin da ganz deiner Meinung! Die Inflationszahlung dient zur Abmilderung der gestiegenen Preise in 2023 und 2024. So steht es auch im TV Inflationsausgleich. Und wir haben auch in 2023 gearbeitet. Ich würde mir wünschen, dass jeder, der in Elternzeit ist die Prämie erhält, bezweifle es derzeit jedoch sehr.

--- End quote ---

Naja in 24 arbeite ich ja auch wieder. Alle Kollegen bekommen das und ich nicht. So wurde es uns mitgeteilt: auch bei den Zahlungen von Januar bis Oktober gilt der Stichtag 9.12. und der Zeitraum 1.8.-8.12.23.

Da frage ich mich doch ernsthaft mit welchem Recht das von statten geht? Und man war ja nicht grundlos für die Jahressonderzahlung berechtigt. Die Stichtage sind letztlich willkürlich, sinnvoller wäre der Einbezug des Ganzes Jahres gewesen.

FearOfTheDuck:
Vetragsfreiheit? Ich empfehle, die Unzufriedenheit den TV-Verhandlungsparntern kund zu tun.


--- Zitat von: Agotts am 11.01.2024 13:24 ---

Naja in 24 arbeite ich ja auch wieder. Alle Kollegen bekommen das und ich nicht. So wurde es uns mitgeteilt: auch bei den Zahlungen von Januar bis Oktober gilt der Stichtag 9.12. und der Zeitraum 1.8.-8.12.23.


--- End quote ---

Für die Zahlungen von Januar bis Oktober 2024 ist der jeweilige Monat maßgeblich. Dahingehend ist diese Aussage Quatsch.

Sciro:
NORDRHEIN-WESTFALEN:

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/uebersicht-rubrik-aktuelles-und-presse/pressemitteilungen/tarifergebnis-nordrhein-westfalen

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