Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Inflationsausgleichsprämie

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Olivia:

--- Zitat von: FearOfTheDuck am 25.04.2024 21:42 ---Und sollte es der TVÖD sein, müsstest du bis 02/24 die dortige IAP bekommen haben.

--- End quote ---
Ja, da bin ich mir sicher. Ich arbeite da seit 12 Jahren und im Vertrag stand es, dass icv TV-L bezahlt bin. Es ist ein Verein.  Nun hat es der Chefin3grlungen noch eine Stelle von der Stadt während Corpna zu bekommen. Jetzt werde ich nachdenklich ... als Tvöd uhre IAP bekommen haben, sagte die Chefin, das sind wir bicht, wir sind tvl. Als ich sie wegen tvl im Januar angesprochen habe, meinte sie icv jätte falsche Informationen und es wird erst im März entschieden... Seitdem warte ich... sie hat keine weiteren Aussagen gemacht...

MoinMoin:
Könnte aber auch sein, dass es ihr in Anlehnung nach tv-l bezahlt werdet, aber nicht alles vom TV-L im Vertrag verankert ist, weil höchstwahrscheinlich der Verein nicht TV-L Vertragspartner ist.
Und dann kann es durchaus sein, dass der Verein eben nicht verpflichtet ist die IAP zu bezahlen.

Albeles:
Klingt für mich auch so, daß ihr TV-L angelehnt bezahlt werdet, aber es nicht wirklich TV-L ist. Ich habe Dir weiter oben doch schon den Auszug vom Landesamt für Besoldung NRW geschickt. Der Tarifvertrag der Länder ist doch schon ewig durch. Nur die Übertragung auf die jeweiligen Beamten des entsprechenden Bundeslandes war noch nicht geklärt. Aber damit habt ihr null zu tun. Ich würde statt mit deiner Chefin mal mit der Personalabteilung Kontakt aufnehmen. Irgendwer muss Dich ja bezahlen, weil Deine Chefin anscheinend davon keinen Plan hat.
Oder Du wartest noch ein paar Monate 🤷

Albeles:
Habe heute die 120€ erstmalig bekommen. Und 360€ Nachgezahlt aus den Monaten Januar bis März.
Weshalb wurden da 5,50€ Lohnsteuer und 0,44€ Kirchensteuer einbehalten pro Monat? Dachte die Prämie ist Steuerfrei 🤔

Hefty:
Ich denke das hat nichts mit der IAP zu tun. In 04.2024 erfolgte rückwirkend eine geänderte Lohnsteuerberechnung ab 01.2024. Daher kommt vermutlich die Nachzahlung bei Lohn- und Kirchensteuer.

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Steuern/Steuerarten/Lohnsteuer/Programmablaufplan/2024-02-23-geaenderte-PAP-2024-anwendung-ab-dem-1-april-2024.html

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