Für alle aus Niedersachsen!
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Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
in dem Einigungspapier der Tarifverhandlungen zum TV-L wurde u. a. die so genannte Inflationsausgleichs-Einmalzahlung in Höhe von 1.800,00 € bzw. 1.000,00 €, die zum frühestmöglichen Zeitpunkt ausgezahlt werden soll, vereinbart.
Zunächst müssen die softwareseitigen Anpassungen durch unser Rechenzentrum bzw. den Softwarehersteller geschaffen werden, um die Inflationsausgleichs-Einmalzahlung auszahlen zu können. Daran wird gearbeitet. Unser Rechenzentrum teilte uns auf Nachfrage mit, dass die softwareseitigen Anpassungen zum TV-L nicht in der Januar-Abrechnung berücksichtigt werden kann.
Da die Voraussetzungen noch nicht vorliegen, können wir noch keine Zahlungen, die im Einigungspapier vereinbart wurden, vornehmen.
Wir werden Sie informieren, sobald die Voraussetzungen vorliegen.
Heute steht auf der Seite für Niedersachsen dies:
Tarifeinigung vom 9. Dezember 2023 - Inflationsausgleichs-Einmalzahlung nach dem TV-Inflationsausgleich
Für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder wurden die Tarifverhandlungen abgeschlossen. Beschäftigten nach TV-L, Auszubildenden nach TVA-L-BBiG, TVA-L-Pflege, TVA-L Gesundheit, Praktikanten/Praktikantinnen nach TV-Prakt-L, ausbildungsintegriert dual Studierenden nach dem TVdS-L und Beschäftigten nach dem Pkw-Fahrer-TV-L werden bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen u. a. Inflationsausgleichszahlungen gezahlt. Neben einer Einmalzahlung sieht der TV-Inflationsausgleich für die Monate Januar bis Oktober 2024 jeweils Inflationsausgleichs-Monatszahlungen vor.
Die Einmalzahlung wird mit den Bezügen für den Monat Februar 2024 geleistet werden.