Liebe Kolleginnen und Kollegen,
vielleicht mag mir jemand eine Einschätzung geben:
Ich bin mit einem Teilzeitanteil von rd. 80% (entspricht 32 Std.) beschäftigt.
Mitte November 2023 habe ich vom Arzt aufgrund einer Schwangerschaft ein Teil-Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekommen, welches meine tägliche Arbeitsleistung auf maximal vier Stunden beschränkt. Seitdem erhalte ich Entgelt für 20 Wochenstunden (fünf Tage à vier Stunden) sowie Mutterschutzlohn, so dass ich in Summe weiterhin auf mein reguläres Gesamtbrutto (bei Teilzeitbeschäftigung von 32 Std.) komme.
Nun die Frage zur Inflationsprämie: Ich lese den TV Inflationsausgleich so, dass mir eine anteilige Prämie gemäß der 32 Wochenstunden zusteht. Erhalten habe ich eine Zahlung, die einer Teilzeitbeschäftigung von 20 Wochenstunden entspricht.
Ich werde mich natürlich an das für mich zuständige LBV wenden, wollte mich aber vorher einmal erkundigen wie der Sachverhalt von Kolleginnen und Kollegen beurteilt wird und ob ich ggf. einen Denkfehler habe.
Viele Grüße!