Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Einstellungsverfahren - Ermittlungsverfahren
Fragestellerin90:
Guten Abend!
Ich habe eine Zusage für den öffentlichen Dienst zum 02.01.204 bekommen. Den Arbeitsvertrag bekomme ich in den nächsten Tagen.
Seit Tagen kann ich nicht schlafen, weil ich nicht sicher bin dass ich den Job antreten kann.
Ich befinde mich seit zwei Jahren mit meinem Bald Ex-Mann im Rosenkrieg. Er hat mich wegen diversen Dingen angezeigt: Verleumdung, Beleidigung und üble Nachrede. Von meiner Seite gab es auch Anzeigen. Jetzt ist wohl noch ein Ermittlungsverfahren offen. Mein RA versucht es gegen eine Geldauflage so schnell wie möglich einstellen zu lassen, falls es nicht klappt muss ich es ja in dem Personalfragebogen angeben.
Ich habe große Sorge, dass ich „charakterlich“ nicht geeignet bin.
Was meint ihr, habe ich dennoch Chancen?
FearOfTheDuck:
Nichts ist menschlicher als das Leben.
Wonach fragt denn der Personalfragebogen dabei konkret?
Sollte wirklich etwas dem AG bekannt gemacht werden müssen, dann sei offen und ehrlich und erkläre gleichzeitig, dass dieses Kapitel nun abgeschlossen ist und rein privater Natur war.
Wenn nix anzugeben ist, dann mach es auch nicht.
Ich nehme an, dass vorherige Arbeitszeugnisse auf nichts schließen lassen, dass die Sache in deine berufliche Arbeit reingespielt hat? Du hast den neuen AG überzeugen können und wenn jetzt beide Seiten den Vertrag unterschreiben, sehe ich nicht, dass so ein privater Kram (so heftig er sein mag) eine Rolle spielen sollte.
Fragestellerin90:
Nein, auf den Job hatte es sich nicht ausgewirkt.
Allerdings ist es so, dass ich ja den Fragebogen zu laufenden Ermittlungsverfahren ausfüllen muss.
TVOEDAnwender:
Sollst du als Arbeitnehmer oder Beamtin eingestellt werden?
Als Arbeitnehmerin wäre diese Frage unzulässig und du hättest ein Eecht auf Lüge.
Als Beamtin wäre die Frage zulässig, da Beamte charakterlich geeignet sein müssen (Amtswürdigkeit).
Wenn Du Arbeitnehmerin sein solltest, ist Dein neuer AG wahrscheinlich nur Faul und nutzt für Beante unf AN den selben Personalbogen...
Fragestellerin90:
Danke für deine Antwort!
Ich bin als Arbeitnehmerin angestellt.
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