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Einstellungsverfahren - Ermittlungsverfahren
ElBarto:
Ein Ermittlungsverfahren kann ja wegen allen möglichen Straftaten eingeleitet werden.
Ein tobender Rosenkrieg bietet hierfür nahrhaften Boden.
Da man sich auch einig ist darüber uneinig zu sein was hier rechtens ist oder nicht, rate ich zu "ehrlich währt am längsten".
Informiere mittels des Fragebogens -oder frage nach- den künftigen Arbeitgeber über Deine Situation und betone, dass die Probleme ausschließlich und ganz speziell nur wegen des laufenden Rosenkrieges bestehen.
Fragestellerin90:
Dann werde ich tatsächlich so ehrlich sein. Der Job beginnt ja schon bald und wenn die mich doch kurzfristig ablehnen, bin ich arbeitslos und habe nicht mal Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Schmitti:
--- Zitat von: ElBarto am 12.12.2023 08:03 ---...und betone, dass die Probleme ausschließlich und ganz speziell nur wegen des laufenden Rosenkrieges bestehen.
--- End quote ---
Ich als Arbeitgeber würde, je nachdem wieviele Infos ich bekäme, skeptisch, weil man beim laufenden Verfahren nicht auf die Unschuldigkeit plädiert, sondern es "gegen eine Geldauflage so schnell wie möglich einstellen" lassen will.
oder, auch das ist in der Vielschichtigkeit des öD leider denkbar:
Ich als Arbeitgeber würde, je nachdem wieviele Infos ich bekäme, interessiert aufschauen und mein eigenes Personalrechtsverständnis daran anpassen, dass man beim laufenden Verfahren nicht auf die Unschuldigkeit plädiert, sondern es "gegen eine Geldauflage so schnell wie möglich einstellen" lassen will.
Es gibt auch Rosenkriege, die laufen ohne beidseitige mehrfache Anzeigen und ohne sich dusselig verdienende Rechtsanwälte ab. Das wissen auch kommunale Arbeitgeber. Wäre der Verlauf des Rosenkrieges einseitig gegen dich abgelaufen, wäre ich mit der Ehrlichkeit offener. Es liest sich jedenfalls aus der bisherigen Schilderung nicht so, als würdest du da komplett die Rolle des Unschuldsengels einnehmen. Wenn das tatsächlich so ist, dann gehört das auch zur Ehrlichkeit dazu.
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