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Einstellungsverfahren - Ermittlungsverfahren

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Fragestellerin90:
Ich habe heute das Formular bekommen. Was würdet ihr mir raten? Hab solche Angst um den Job.

2strong:
Wenn Du in entsprechenden Fällen nicht vorher bereits mehrfach angezeigt wurdest, werden die Verfahren - auch ohne Rechtsanwalt - mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mangels öffentlichem Interesse eingestellt.

martin92:
Ganz klare Warnung erstmal davor, hier unbedacht und wissentlich falsche Antworten zu geben! Ich finds erstaunlich, dass hier die Moderation nicht eingreift. Die Fragestellerin gefährdet hier Ihren Job, wenn Sie blind den hier geäußerten Ratschlägen folgt und macht sich ggf. noch gegenüber Ihrem Arbeitgeber schadenersatzpflichtig (bei arglistiger Täuschung).

Zuerst einmal, ich gebe hier keine Rechtsberatung für den gegebenen Fall !
Grundsätzlich können Fragen nach Vorstrafen und laufenden Strafverfahren auch bei Angestellten rechtmäßig sein. Denn auch im Angestelltenverhältnis kann strafr. Fehlverhalten im Privatleben Zweifel an der Eignung aufkommen lassen (Beispiel: Der Rechnungsprüfer, der ehrenamtlich im Verein als Kassenwart Geld unterschlägt).
Übrigens: Die Wahrscheinlichkeit, dass dein AG von dem Verfahren erfährt, ist im Fall Eröffnung eines Hauptverfahrens definitiv gegeben. Google einfach mal nach "Mitteilungen in Strafsachen"

Meines Wissens nach sind nun zwei Fragen relevant:
1. Besteht ein Zusammenhang zwischen Beschäftigung und deinen Strafverfahren, der bei kinkreter Nachfrage eine Offenbarung erfordert?
2. Ist die Frage im Personalbogen von der Formulierung her zulässig? (Ja, es kann sein, dass im Einzelfall das berühmte "Recht zur Lüge" besteht, muss aber nicht)

Beides kann dir nur ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht oder auch die kostenfreie Rechtsberatung der Gewerkschaft (guter Zeitpunkt übrigens, um da mal einzutreten) seriös und verbindlich beantworten!
Wenn dir deine berufliche Zukunft am Herzen liegt, sollte es dir das ganze Wert sein.



Liebe Grüße

FearOfTheDuck:
Man sollte aber auch nicht "Grundsatz" und "Ausnahme" verwechseln.

Bisher deutet nichts im SV darauf hin, dass das Ermittlungsverfahren eine Relevanz zum konkreten Arbeitsplatz hat. Im vorliegenden Fall würde ich das eher deutlich verneinen. Ein allgemeines Fragerecht hat der AG eben nicht. In einem solchen allgemeinen Vordruck ist eine solche Frage zu unspezifisch, geht also zu weit und ist damit unzulässig.

Moderation ist in diesem Unterforum übrigens (noch) nicht eingerichtet.

Opa:
Verleumdung, Beleidigung und üble Nachrede sind Straftaten, die auf so gut wie jeden Arbeitsplatz Auswirkungen haben können. Die charakterliche Eignung und das Sozialverhaltem eines Mitarbeiters, zumal im öffentlichen Dienst, ist doch kein unerhebliches Kriterium. Stichwort: Störung des Betriebsfriedens. Bei Bürgerkontakt ebenfalls relevant.

Es mag ja sein, dass im vorliegenden Fall keine Relevanz gegeben ist, zumal wir ja nicht von Verurteilungen sondern nur von laufenden Ermittlungen reden. Dennoch ist der Sachverhalt alles andere als unkritisch und ich würde daher ebenfalls eine rechtliche Beratung empfehlen und keine Foren-Meinungen als Handlungsmaßstab nehmen

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