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Mindestlohn ab 2024 in EG1 Stufe 1

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cyrix42:
Spannend, danke für den Hinweis!

Wie wird die zulage denn ausgestaltet? Ist das eine übertarifliche Zahlung, oder soll das noch in den TV-L eingearbeitet werden?

AVP:

--- Zitat von: cyrix42 am 14.12.2023 16:40 ---Spannend, danke für den Hinweis!

Wie wird die zulage denn ausgestaltet? Ist das eine übertarifliche Zahlung, oder soll das noch in den TV-L eingearbeitet werden?

--- End quote ---

Dürfte nicht im TV-L selbst stehen. Die Zulage gab es bereits im Oktober und November 2022, denn auch dort wurde der Mindestlohn nicht eingehalten (Mindestlohn 12€ zum 01.10.22; +2,8% Erhöhung erst zum 01.12.22). Es wird jeweils spitz ausgerechnet dass 12,41€/Std erreicht werden. Ob das ggf. „automatisch“ über das Abrechnungsprogramm läuft oder jeweils für jeden Betroffenen ausgerechnet wird entzieht sich meiner Kenntnis.

MoinMoin:
Ist ja immer wieder interessant, dass ein rechtswidriger Tarifvertrag geschlossen wird.
Und die die das Unterschreiben so skrupellos oder ahnungslos sind.

cyrix42:

--- Zitat von: AVP am 14.12.2023 19:48 ---Dürfte nicht im TV-L selbst stehen. Die Zulage gab es bereits im Oktober und November 2022, denn auch dort wurde der Mindestlohn nicht eingehalten (Mindestlohn 12€ zum 01.10.22; +2,8% Erhöhung erst zum 01.12.22). Es wird jeweils spitz ausgerechnet dass 12,41€/Std erreicht werden. Ob das ggf. „automatisch“ über das Abrechnungsprogramm läuft oder jeweils für jeden Betroffenen ausgerechnet wird entzieht sich meiner Kenntnis.

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Wäre ja interessant zu wissen, ob jeweils 1/2 und 1/3 auf Mindestlohn gehoben wurden, oder 1/3 noch ein paar Euro mehr erhält. Wenn ja, wäre das eine nicht-gesetzlich notwendige übertarifliche Zahlung; wenn nicht, wäre das der erste Fall, wo die Entgelttabelle eingeebnet wurde...

Wenn du weitere Infos dazu hast, gern teilen.

AVP:

--- Zitat von: cyrix42 am 15.12.2023 15:57 ---
--- Zitat von: AVP am 14.12.2023 19:48 ---Dürfte nicht im TV-L selbst stehen. Die Zulage gab es bereits im Oktober und November 2022, denn auch dort wurde der Mindestlohn nicht eingehalten (Mindestlohn 12€ zum 01.10.22; +2,8% Erhöhung erst zum 01.12.22). Es wird jeweils spitz ausgerechnet dass 12,41€/Std erreicht werden. Ob das ggf. „automatisch“ über das Abrechnungsprogramm läuft oder jeweils für jeden Betroffenen ausgerechnet wird entzieht sich meiner Kenntnis.

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Wäre ja interessant zu wissen, ob jeweils 1/2 und 1/3 auf Mindestlohn gehoben wurden, oder 1/3 noch ein paar Euro mehr erhält. Wenn ja, wäre das eine nicht-gesetzlich notwendige übertarifliche Zahlung; wenn nicht, wäre das der erste Fall, wo die Entgelttabelle eingeebnet wurde...

Wenn du weitere Infos dazu hast, gern teilen.

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Die Tabellen sind nicht angehoben. Ab wann der Mindestlohn erreicht ist unterscheidet sich ja auch von Bundesland (Arbeitszeit) und Monat (Arbeitstage). Es wird also je Monat so viel als Zulage draufgehauen dass es exakt dem Mindestlohn entspricht

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