Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Versuch:
--- Zitat von: websgeisti am 16.12.2023 13:21 ---Mal davon abgesehen, wird sich der Sockelbetrag wahrscheinlich bei kommenden Tarifrunden sich sowieso wieder ausgleichen, weil man die nächsten Jahre vielleicht wieder nur lineare Erhöhungen von 1,8-3,8% erhalten wird…
Es ist doch eigentlich eher verfassungswidrig, wenn man die „unteren“ Besoldungsgruppen so vernachlässigt.
--- End quote ---
Nein, ein Sockelbetrag ist verfassungswidrig wegen dem Abstandgebot.
Trotzdem könnten man das ja so anpassen, dass jeder mind. 200 Euro hat
Johnsmith:
Genau, durch eine lineare Erhöhung für alle um 7,2%.
Zusammen mit den 5,5% (oder 5,6%) 2025 wäre man dann gesamt bei 12,7% oder 12,8%, also knapp über der Bürgergelderhöhung.
Würde für mich passen. ;D
websgeisti:
--- Zitat von: Versuch am 16.12.2023 16:00 ---
--- Zitat von: websgeisti am 16.12.2023 13:21 ---Mal davon abgesehen, wird sich der Sockelbetrag wahrscheinlich bei kommenden Tarifrunden sich sowieso wieder ausgleichen, weil man die nächsten Jahre vielleicht wieder nur lineare Erhöhungen von 1,8-3,8% erhalten wird…
Es ist doch eigentlich eher verfassungswidrig, wenn man die „unteren“ Besoldungsgruppen so vernachlässigt.
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Nein, ein Sockelbetrag ist verfassungswidrig wegen dem Abstandgebot.
Trotzdem könnten man das ja so anpassen, dass jeder mind. 200 Euro hat
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Und warum hat der Bund es so 1:1 übernommen, wenn es angeblich verfassungswidrig ist? Warum setzen das mehrere Länder (z.B. Hamburg und Co.) ebenfalls so 1:1 mit Sockelbetrag um? Dann kann es ja wohl nicht verfassungswidrig sein. Die Abstände werden ja alleine durch die linearen Erhöhungen immer heftiger weiter oben. Demzufolge müsste man da oben ja langsam die lineare Erhöhung wieder verringern. Oder die Länder müssen die lineare Erhöhung unten höher und oben niedriger festsetzen, damit die Abstände gleicher werden. Aber das Verfahren einfach den Sockel durch einen zufällig gewählten Erhöhungssatz zu ersetzen, ist nicht sozial den Beschäftigten mit einer Besoldung unterhalb von A14 (was die meisten betreffen sollte). Und mit so einer Nicht Wertschätzung braucht man sich nicht wundern, wenn Leute abwandern zum Bund/andere Bundesländer oder gleich in die freie Wirtschaft.
Die Länder können ja gerne nebenbei noch die Bezüge nach oben setzen, wenn sie der Meinung sind, dass durch den Sockel die Abstände zu unterschiedlich werden. Aber so wie BW das löst ist das einfach eine absolute Frechheit und man sollte da massiv sich bei der Gewerkschaft beschweren und bei der TdL.
Johnsmith:
Deine Argumentation ist, etwas kann nicht verfassungswidrig sein, weil es dennoch gemacht wird?
Dass das nicht greift zeigte zuletzt für BW der Beschluss des Zweiten Senats des BVerfG vom 16. Oktober 2018 (- 2 BvL 2/17 -) zur abgesenkten Eingangsbesoldung, die verfassungswidrig war.
Und nein:
Durch lineare Erhöhungen bleiben die Abstände gerade gewahrt und werden nicht größer.
Bauernopfer:
--- Zitat von: websgeisti am 16.12.2023 16:45 ---
--- Zitat von: Versuch am 16.12.2023 16:00 ---
--- Zitat von: websgeisti am 16.12.2023 13:21 ---Mal davon abgesehen, wird sich der Sockelbetrag wahrscheinlich bei kommenden Tarifrunden sich sowieso wieder ausgleichen, weil man die nächsten Jahre vielleicht wieder nur lineare Erhöhungen von 1,8-3,8% erhalten wird…
Es ist doch eigentlich eher verfassungswidrig, wenn man die „unteren“ Besoldungsgruppen so vernachlässigt.
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Nein, ein Sockelbetrag ist verfassungswidrig wegen dem Abstandgebot.
Trotzdem könnten man das ja so anpassen, dass jeder mind. 200 Euro hat
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Und warum hat der Bund es so 1:1 übernommen, wenn es angeblich verfassungswidrig ist? Warum setzen das mehrere Länder (z.B. Hamburg und Co.) ebenfalls so 1:1 mit Sockelbetrag um? Dann kann es ja wohl nicht verfassungswidrig sein. Die Abstände werden ja alleine durch die linearen Erhöhungen immer heftiger weiter oben. Demzufolge müsste man da oben ja langsam die lineare Erhöhung wieder verringern. Oder die Länder müssen die lineare Erhöhung unten höher und oben niedriger festsetzen, damit die Abstände gleicher werden.
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Weil sich Bund und Länder seit Jahren einen feuchten Dreck um eine verfassungsmäßige Besoldung kehren. Bereits jetzt ist das Besoldungsgefüge durch die ständigen Sockelbeträge und weitere Eingriffe unverhältnismäßig gestaucht d. h. die Abstände zwischen den einzelnen Besoldungsgruppen sind zu gering.
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