Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
LehrerBW:
--- Zitat von: MitleserBW am 19.12.2023 13:26 ---@Admins:
In eurem Rechner für 2024 und 2025 ist der neue Steuerfreibetrag noch nicht mit eingerechnet oder? Es kam gerade eine neue Gehaltsmitteilung für Januar 2024, wo dieser schon berücksichtig wurde.
--- End quote ---
Doch ist schon drin mit dem Zusatz 2024-beta.
Ob er stimmt kann ich leider nicht sagen weil ich noch nen Steuerfreibetrag und nen Dienstrad drin habe.
blauesviereck:
--- Zitat von: sebseb am 19.12.2023 10:13 ---
--- Zitat von: LehrerBW am 15.12.2023 15:03 ---
--- Zitat von: blauesviereck am 15.12.2023 14:55 ---BLV empfiehlt doch noch Widerspruch zum Jahresende, gem. Mail Justiziar vom 11.12.23 an die Verbandsbeauftragten bzw. siehe Homepage.
Es gibt 4 Mustervarianten (normal, normal mit dritten Kind, Kostendämpfungspauschale und noch eine). Bezugspunkt jeweils 4-Säulen Modell vs. beide Abstandsgebote.
Habe trotzdem die 13-seitige vom Richterverein BW genommen und R durch A ersetzt.
--- End quote ---
Wo findet man denn die Mustervorlagen?
--- End quote ---
Hat jemand einen passenden Brief für einen Widerspruch mit der Begründung amtsangemessene Alimentation und Mindestabstand zum zu Jahresbeginn erhöhten Bürgergeld?
Oder nehmt ihr einfach den von 2020?
--- End quote ---
Es gibt doch hier in allerlei Threads mindestens 5 schöne Vorschläge.
Auf vielfachen Wunsch hin aber hier nochmal die Variante des BLV BW von vor einigen Tagen (m.E. eine eher dünne Variante). Grundsätzlich kann ihn auch jeder adäquat selbst schreiben, der das Forum hier einigermaßen bewältigt hat.
--> Sehr geehrte Damen und Herren,
Beamtinnen und Beamte haben Anspruch auf Erhalt einer amtsangemessenen Alimentation
nach Art. 33 Abs. 5 GG. Den mit Art. 33 GG vorgegebenen und durch die Rechtsprechung
ausgeschärften Vorgaben ist der Besoldungsgesetzgeber in Baden-Württemberg auch im
Jahr 2023 nicht hinreichend nachgekommen.
Ich möchte daher meine Rechte im Hinblick auf erhebliche Zweifel an der Verfassungsmä-
ßigkeit der Besoldung vor dem Hintergrund der bisherigen Rechtsprechung des Bundesver-
fassungsgerichts, insbesondere der Beschlüsse des Zweiten Senats vom 17.11.2015 – 2
BvL 5/13 sowie 4.5.2020 - 2 BvL 4/18 und 2 BvL 6/17 u.a. - sichern. Die verfassungsrechtlich
erforderliche Amtsangemessenheit der Besoldung (Art. 33 Abs. 5 GG) wird insbesondere
nicht durch das Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-
Württemberg 2022 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (BVAnp-ÄG 2022) vom
15.11.2022 (GBl. S. 540 ff.) gewährleistet. Dieses Gesetz und die mir in dessen Folge ge-
währte Besoldung verstoßen insbesondere gegen das Mindestabstandsgebot und das Ab-
standsgebot.
Im Hinblick auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gehe ich davon aus,
dass die mir gewährte Besoldung nicht ausreichend ist, so dass ich gegen diese hiermit
Widerspruch
einlege und beantrage mir eine amtsangemessene Besoldung zu gewähren, die den Verfas-
sungsvorgaben des Art. 33 GG sowie den in den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts
aus dem Jahr 2015 sowie aus dem Jahr 2020 aufgestellten Parametern und damit dem
Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation entspricht.
Da bereits Musterverfahren vom Deutschen Richterbund Baden-Württemberg anhängig sind,
beantrage ich meinen Antrag/Widerspruch vorerst nicht zu bescheiden, sondern bis zur
rechtskräftigen gerichtlichen Klärung ruhen zu lassen und mir gegenüber auf die Einrede der
Verjährung zu verzichten. Ich bitte um eine zeitnahe Eingangsbestätigung nebst Verzichtser-
klärung.
Mit freundlichen Grüßen
LehrerBW:
Es gibt ja eigentlich noch keine offizielle Bekanntmachung...das vom dbb ist ja eher eine Gesprächszusammenfassung.
Vom Finanz- oder Innenministerium kam noch nichts Offizielles. Oder irre ich mich?
HABICHThatzweiH:
--- Zitat von: LehrerBW am 20.12.2023 12:48 ---Es gibt ja eigentlich noch keine offizielle Bekanntmachung...das vom dbb ist ja eher eine Gesprächszusammenfassung.
Vom Finanz- oder Innenministerium kam noch nichts Offizielles. Oder irre ich mich?
--- End quote ---
Da hast du Recht. Alle Informationen, die mir bekannt sind, sind von den Verbänden und Gewerkschaften.
Vielleicht wartet das Finanzministerium mit einer offiziellen Verkündung ja noch, bis sie ausgerechnet haben, um wie viel die 115 % Grenze verletzt wird. Eventuell gibt es dann ja zusätzliche Erhöhungen für 2024 und 2025, ähnlich wie es in Hessen war... 🤯 Der zweite Satz könnte Spuren von Sarkasmus enthalten. Vielleicht schwingt auch ein kleines bisschen Hoffnung mit.
Bauernopfer:
--- Zitat von: Sleyana am 17.12.2023 13:05 ---
--- Zitat von: Bauernopfer am 17.12.2023 12:39 ----Wü auch in den kommenden Jahren u. a. an den Persionalausgaben für unserere hochgeschätzten Beamten, damit Pseudo-Bundesländer wie das Saarland oder Bremen weiterhin existieren können.
--- End quote ---
Nicht zu vergessen die kostenfreie Kitaplätze im failed state Berlin, die nicht mal eine Wahl hinbekommen haben, während wir bei uns 300€ pro Nase pro Monat bezahlen dürfen.
--- End quote ---
Nicht bei allem spart man in BaWü. Hier wurden die HH-Mittel für ein grünes Prestigeprojekte von Herrn Bayaz Parteikollege im Umweltministerium verballert:
https://bnn.de/mittelbaden/gaggenau/umstrittene-teststrecke-ewaybw-auf-der-b462-im-murgtal-vier-von-fuenf-lkws-sind-kaputt
Dieses Oberleitungs-Projekt hatte schon in Hessen für "Furore" gesorgt, in Badens schönem Murgtal wurde es aufgefrischt (Wie eine Straßenbahn, nur ohne Schienen :)) )und landet nun in 2024 laut Badischen Neuesten Nachrichten "auf dem Schrotthaufen der Geschichte". Kosten nach Rückbau schlappe 25 Millionen € - aber man gönnt sich ja sonst nichts.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version