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[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
MitleserBW:
Da gebe ich dir vollkommen recht und hoffe natürlich auch darauf.
Ozymandias:
--- Zitat von: Reisinger850 am 11.12.2023 08:03 ---Ich denke viel, da zb mitnichten eine Bürgergeldähnliche Anhebung stattfindet nun. Die Nullrunde 2023-2024
wird Klagen erfolgsversprechender machen, hoffe ich.
--- End quote ---
Wenn die Anpassung der Besoldung wegen der Bürgergelderhöhung für 2023 ausbleibt, dann wird eindeutig das Mindestabstandsgebot verletzt. Wenn jemand jemanden in einer niedrigen Besoldungsgruppe kennt (JVA usw.), schnell noch den Widerspruch empfehlen, auf Widerspruchsbescheid bestehen und klagen. Wegen der 12% Erhöhung und für Paar mit 2 Kindern macht das fast 200 Euro monatlich aus, die für 2023 fehlen.
Selbst die IAP kann man nicht mehr in das Jahr 2023 mogeln unter Vorbehalt oder ähnlichem. Das ist Bestandteil von 2024.
Wenn die 12% Erhöhung für 2024 am 1.1. für das Bürgergeld kommt, dann reicht der 200 Euro Sockel im November 2024 auch nicht mehr aus, um das Mindestabstandsgebot einzuhalten. Ohne jetzt alles konkrekt ausgerechnet zu haben. Wenn die IPA in diesem Sinne zählt, obwohl es eigentlich eine freiwillige Leistung ist, dann reicht es allerdings für 2024.
Poincare:
Wenn die IAP nicht dazu zählen würde, hätte man dann nicht in E1 auch schon ein Problem mit dem Mindestlohn (ohne dass ich das genau nachgerechnet hätte).
Wenn die IAP auf die Beamten übertragen wird, kann ich das nur begrüßen, auch wenn es natürlich nicht nachhaltig ist. Dann wird schon ein Kollege über den Klageweg die amtsangemessenen prozente einfordern, die es jetzt gebraucht hätte, und dann wird höchstens die IAP für den entsprechenden Zeitraum angerechnet (war es nicht mit Kinderzuschlag während der Coronazeit auch so, dass der angerechnet wurde?).
Als TB würde ich mich über die IAP sicher mehr ärgern.
Ozymandias:
Ich denke auch, dass man es für 2024 reinrechen wird, dann sollte es reichen. Bei der Corona-Prämie wurde es so gemacht. Aber auch da gab es das ein oder andere Problem. Diese war z.B gesetzlich als Zusatz zum ohehin geschuldeten Lohn gedacht. Passt halt nicht alles 1:1 zum Beamtenbereich. Coronaprämie gab es auch nur für Aktive Beamte, IAP sollte wohl auch für Pensionäre kommen.
Wenn jemand erst im Laufe des Jahres anfängt und die Prämie/Zulage verpasst, reicht es aufs Jahr gesehen halt nicht mehr. Aber mit so Kleinigkeiten will sich niemand beschäftigen. Das 2023er Problem der Bürgergelderhöhung bleibt mit dieser Besoldungsrunde jedoch auf jeden Fall bestehen und für das Jahr 2024 ist der Sockelbetrag nicht ganz mit dem Abstandsgebot vereinbar.
Versuch:
--- Zitat von: Ozymandias am 11.12.2023 11:46 ---Ich denke auch, dass man es für 2024 reinrechen wird, dann sollte es reichen. Bei der Corona-Prämie wurde es so gemacht. Aber auch da gab es das ein oder andere Problem. Diese war z.B gesetzlich als Zusatz zum ohehin geschuldeten Lohn gedacht. Passt halt nicht alles 1:1 zum Beamtenbereich. Coronaprämie gab es auch nur für Aktive Beamte, IAP sollte wohl auch für Pensionäre kommen.
Wenn jemand erst im Laufe des Jahres anfängt und die Prämie/Zulage verpasst, reicht es aufs Jahr gesehen halt nicht mehr. Aber mit so Kleinigkeiten will sich niemand beschäftigen. Das 2023er Problem der Bürgergelderhöhung bleibt mit dieser Besoldungsrunde jedoch auf jeden Fall bestehen und für das Jahr 2024 ist der Sockelbetrag nicht ganz mit dem Abstandsgebot vereinbar.
--- End quote ---
Reicht das wirklich bei 12 Prozent Erhöhung des bürgergeldes mit der ifp?
Denn auch Wohnungskosten usw. steigen ja.
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